9/2023 9/2023

Ultraschallgeräte: Bitte Änderungen an die KV melden

Qualitätssicherung

Die Abteilung “Genehmigung“ weist darauf hin, dass Veränderungen der apparativen Ausstattung (z. B. Neuerwerb, Ausmusterung oder bei Änderung der Betriebsstätte) der KV Hamburg unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind. Grundsätzlich können nur Leistungen vergütet werden, die mit einem bei der KV Hamburg angezeigten Ultraschallgerät erbracht wurden. Zur Meldung eines neuen Gerätes kann eine vom Hersteller oder Vertreiber ausgefüllte Gewährleistungserklärung (Gerätenachweis) vorgelegt werden.

Ansprechpartner: Abteilung Genehmigung
Natascha Burgardt, Tel: 040 / 22802 - 406
E-Mail: natascha.burgardt@kvhh.de
Janina Krohn, Tel: 040 / 22802 - 416
E-Mail: janina.krohn@kvhh.de