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Ultraschall-Stichprobenprüfung: Aufrechterhaltung der Genehmigung

Qualitätssicherung

Die Abteilung “Qualitätssicherung“ führt Stichprobenprüfungen zur Sicherstellung der Qualität sonografischer Leistungen durch und fordert hierzu aus zufällig ausgewählten Praxen Ultraschallbilder und Befunde an. Dabei werden an die Bilddokumente und den schriftlichen Befund besondere Anforderungen gestellt. Entsprechen die Dokumentationen der Ultraschalluntersuchungen wiederholt nicht den Anforderungen, können die Leistungen nicht vergütet und die Ultraschallgenehmigung kann in letzter Konsequenz aufgehoben werden.

Wichtige Hinweise zur Dokumentation sonografischer Untersuchungen auf der KV-Website

Gerne schicken wir Ihnen diese Dokumentations-Hinweise auch per E-Mail zu. Ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügen.

Marcia Bazelak, Tel: 040 / 22802-305
E-Mail: marcia.bazelak@kvhh.de

Kay Siebolds, Tel.: 040 / 22802-478
E-Mail: kay.siebolds@kvhh.de