Erst mal kaputtsparen – und dann?
Editorial
Der Plan des Bundesgesundheitsministeriums, zunächst ein Spargesetz und dann Strukturreformen auf den Weg zu bringen, ist nicht zielführend.
Wenn das Spargesetz wie geplant durchkommt, werden Leistungsbereiche begrenzt oder zurückgefahren, die man für eine sinnvolle Strukturreform dringend benötigt.
Es kann nicht sein, dass TSVG-Konstellationen gestrichen werden, man aber gleichzeitig die Fachärzte zwingt, immer mehr kurzfristige Termine zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für die Deckelung der haus- und kinderärztlichen sowie der psychotherapeutischen Versorgung.
Um das System zukunftsfähig zu machen, muss die ambulante Versorgung gestärkt werden. Sie ist die Grundlage für jedwede Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems.
Für ein funktionierendes Primärarztsystem braucht man leistungsfähige, gut ausgebaute hausärztliche Versorgungsstrukturen. Das und der Ausbau der fachärztlichen Versorgung wären Voraussetzungen für die von allen Seiten geforderte Ambulantisierung.
Das Spargesetz unterminiert all diese Pläne, indem es der ambulanten Versorgung Geld entzieht und damit notwendige Versorgung drastisch einschränkt.
Wie passt das zusammen? Es macht keinen Sinn, jetzt ambulante Strukturen zu zerstören, um anschließend Reformen auf den Weg zu bringen, die ohne einen massiven Ausbau dieser Strukturen nicht funktionieren können.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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