7-8/2024 7-8/2024

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

Überweisung I

Ich bin hausärztlich tätig. Bei einem meiner Patienten vermute ich einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und würde ihn gerne an einen Psychotherapeuten verweisen. Ist hierfür das Ausstellen einer Überweisung zwingend erforderlich?

Nein, der Patient benötigt keine Überweisung, um einen Termin vereinbaren zu können. Dies gilt darüber hinaus auch für Termine bei einem Facharzt. Ausgenommen sind Ärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin. Diese Fachgruppen können nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden.

Überweisung II

Ich bin Hausärztin. Kann ich eine Überweisung auch namentlich an einen bestimmten Arzt ausstellen?

Zur Gewährleistung der freien Arztwahl soll die Überweisung nicht auf den Namen eines bestimmten Vertragsarztes, sondern auf die Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung ausgestellt werden, in deren Bereich die Überweisung ausgeführt werden soll. Eine namentliche Überweisung kann zur Durchführung bestimmter Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden an hierfür ermächtigte Ärzte bzw. ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen erfolgen.

Vertretung I

Bin ich verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, wenn meine Arztpraxis für nur einen Tag geschlossen ist?

Ist ein Vertragsarzt länger als eine Woche an der Ausübung seiner Praxis verhindert, so hat er dies der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Dauert diese Verhinderung weniger als eine Woche, ist eine Mitteilung an die KV nicht notwendig.
Die Benennung und Bekanntgabe (in geeigneter Weise z. B. durch Aushang) eines Vertreters ist hingegen immer verpflichtend. Somit muss auch ein Vertreter organisiert sein, wenn es sich bei der Praxisschließung um einen Brückentag handelt oder zu einem verlängerten Wochenende verreist wird.
Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretendem Arzt abzusprechen!

Vertretung II

Wie rechne ich die von mir als Vertreter erbrachten Leistungen korrekt ab?

Erfolgt die Vertretung durch einen externen Arzt, der in die Praxis des zu vertretenden Arztes kommt, werden die vom Vertreter erbrachten Leistungen unter der Lebenslangen Arztnummer des abwesenden Arztes abgerechnet.
Übernimmt ein anderer, in der Praxis bereits tätiger Arzt die Vertretung, werden die Leistungen unter dessen eigener Lebenslangen Arztnummer abgerechnet.
Wenn das Angestelltenverhältnis eines Arztes endet und bis zur Neubesetzung der Stelle ein Vertreter einspringt, werden die vom Vertreter erbrachten Leistungen unter dessen eigener Lebenslangen Arztnummer abgerechnet.

Psychotherapie

Welche Bezugspersonen können im Rahmen einer Psychotherapie mit einbezogen werden?

Um einen ausreichenden Behandlungserfolg zu erreichen, kann es notwendig werden, für die Behandlung der psychischen Störung relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der Patienten einzubeziehen.
Dies können die Eltern sein, sondern auch beispielsweise Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter oder Freunde.

Sonstige Kostenträger

Dürfen Bundespolizisten im Notfall auch ohne Überweisungsschein von einem Vertragsarzt behandelt werden?

Ja. Bundespolizisten können im Notfall anstelle des Überweisungsscheins den Dienstausweis als Legitimation vorlegen. Der Überweisungsschein ist innerhalb von vier Wochen nachzureichen, da sonst eine Privatrechnung angefordert werden darf.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

MITGLIEDERSERVICE Wir begleiten Sie durch das KV-System.
Tel: 040 / 22 802 -802

Oder nutzen Sie das Kontaktformular auf www.kvhh.de. Wir rufen Sie gerne zurück!