7-8/2023 7-8/2023

Verlängerung des Barmer-Vertrags „Kardioversion“

Aus der Praxis für die Praxis

Der zwischen Barmer und KV Hamburg seit knapp zwei Jahren bestehende Vertrag „Kardioversion“ wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Kardiologen können im Rahmen des Vertrages bei bestimmten Barmer-Versicherten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen eine elektrische Kardioversion ambulant erbringen. Die Leistung darf nur nach Genehmigung erbracht werden, die bei der KV Hamburg zu beantragen ist. Der Vertrag sieht ferner vor, dass auch Versicherte ihre Teilnahme am Vertrag erklären müssen.

Ansprechpartner: Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802