Konnektorentausch und TI-Finanzierung
Tausch der Konnektoren von RISE und Secunet beginnt
Nachdem bereits seit Mitte 2022 die TI-Konnektoren der Firma CompuGroup Medical (CGM) durch neue Geräte ersetzt werden, folgen nun die Anbieter RISE und Secunet. Bei den ersten RISE-Konnektoren endet die Laufzeit von maximal fünf Jahren ab Oktober, bei Secunet ab November dieses Jahres. Es ist zu erwarten, dass die IT-Dienstleister aktiv auf betroffene Praxen zugehen werden, um einen fristgerechten Konnektortausch sicherzustellen.
Alternativen zum Gerätetausch prüfen
Ab Herbst dieses Jahres soll es Alternativen zum Konnektortausch geben. Eine Möglichkeit wird sein, einen Konnektor im Rechenzentrum zu nutzen (TI-as-a-Service). Der Konnektor steht dann nicht mehr in der Praxis, sondern wird von einem Dienstleister in einem Rechenzentrum betrieben. Die Praxis ist mit einem sogenannten TI-Gateway an die TI angebunden.
Außerdem soll es die Möglichkeit geben, das Zertifikat eines Konnektors verlängern zu lassen. Die Hersteller sollen eine Laufzeitverlängerung um maximal drei Jahre in Form eines Software-Updates ermöglichen – bei Geräten, die bereits mit den als besonders sicher geltenden ECC-Zertifikaten arbeiten. Da die einzelnen Hersteller diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmals eingesetzt haben, sollten Praxen die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung bei ihrem IT-Dienstleister erfragen.
Die Gematik rechnet im dritten Quartal 2023 mit der Zulassung solcher Updates.
Laufzeit anderer Komponenten beachten
Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen das Kartenterminal, der Praxisausweis und der elektronische Heilberufsausweis. Praxen sollten auch hier die Laufzeiten prüfen und sich um einen fristgerechten Austausch dieser Komponenten kümmern.
Ab Juli 2023: Umstellung der TI-Finanzierung
Ab dem 1. Juli 2023 soll die Finanzierung der TI nach Willen des Gesetzgebers auf Monatspauschalen umgestellt werden. Bisher erfolgt die Erstattung einmal im Quartal. Die neuen Pauschalen sollen auch die Erstattung für den Konnektoraustausch umfassen. Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur Ausgestaltung der Pauschalen sind gescheitert, nun wird das Bundesgesundheitsministerium entscheiden. Bei Redaktionsschluss waren noch keine Einzelheiten bekannt.
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