Liebe Leserin, lieber Leser!
Editorial
Der Honoraranstieg im vertragsärztlichen Bereich ist in den letzten zwei Jahren weit hinter dem realen Kostenanstieg zurückgeblieben. Inflation und wachsende Personalaufwendungen setzen die Praxen unter Druck.
Wir fordern, dass die Kostenentwicklung in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in den Honorarverhandlungen vollständig und aktuell ausgeglichen wird. Derzeit wird die Kostenentwicklung erst mit einem Zeitverzug von zwei Jahren berücksichtigt. Dieses Verhandlungsmodell ist zu schwerfällig und muss dringend reformiert werden.
Im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen ermöglicht das der ambulanten Versorgung keine adäquate Anpassung, damit wird dieses Verfahren der bedeutenden Rolle der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen nicht gerecht.
Nach Auswertungen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) haben die Gesamtaufwendungen der Praxen von 2017 bis 2020 um 13,3 Prozent zugenommen. Die Ausgaben für Personal stiegen in dieser Zeit um 19 Prozent. Die aktuellen Lohnforderungen der MFA sind völlig berechtigt, denn die Inflationsrate liegt in den Jahren 2022 und 2023 doppelt so hoch wie 2021. Um gutes medizinisches Fachpersonal gewinnen und behalten zu können, müssen die Praxen imstande sein, es angemessen zu bezahlen.
Wenn wir ein leistungsfähiges ambulantes Gesundheitssystem erhalten wollen, dürfen wir die Last der Kostensteigerungen nicht auf die Praxen abwälzen. Der Versuch, die KV-Mitglieder mit Honorarzuwächsen von einigen Prozent abzuspeisen, wird nicht funktionieren.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
Kontakt KVH-Journal
Wir freuen uns über Reaktionen auf unsere Artikel, über Themenvorschläge und Meinungsäußerungen.
Tel: 040 / 22802 - 655
E-Mail: redaktion@kvhh.de