6/2025 6/2025

Wie sichern wir wohnortnahe Versorgung?

Editorial

Im Hamburger Koalitionsvertrag nimmt das Thema „Basisversorgung“ eine prominente Stellung ein: „Unser vorrangiges Ziel ist es, dass insbesondere Haus- und Kinderarztpraxen sowie Praxen für Gynäkologie in allen Bezirken und Stadtteilen für die Menschen wohnortnah erreichbar sind“, heißt es da. Und wie soll das gehen? Durch „kleinräumigere Bedarfsplanung“.

Zunächst wäre es wichtig, realistische Maßstäbe anzulegen: Wir leben in einer Stadt, die im Vergleich zu fast jedem anderen Gebiet in diesem Land ganz hervorragend versorgt ist. Die Krankenkassen haben errechnet, dass in Hamburg die durchschnittliche Entfernung eines Patienten zum Hausarzt 1000 Meter beträgt. Jeder Hamburger Bezirk hat Zentren, in denen eine hochwertige ambulante Versorgung angeboten wird. Wie kleinräumig soll die Betrachtung also werden?

Eine seriöse Problemanalyse darf die echten Gefahren für eine wohnortnahe Versorgung nicht ausblenden. Gesetzliche Vorgaben haben einer Konzentration von Arztsitzen in großen Unternehmen und MVZ-Ketten Vorschub geleistet. Das gefährdet wohnortnahe Versorgung. Und wenn eines dieser Konglomerate ausfällt, haben wir ein Problem, das im schlechtesten Fall die Basisversorgung ganzer Bezirke und Regionen betreffen könnte.

Deshalb appelliere ich an die Politik, gute Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen zu schaffen. Das wäre eine wichtige Maßnahme, damit die medizinische Versorgung in allen Bezirken und Stadtteilen auch weiterhin wohnortnah erreichbar bleibt.

John Afful,
Vorsitzender der KV Hamburg

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