Videosprechstunde: aktualisierte Praxisinfo und Vergütungsübersicht
Nach der Einführung zahlreicher Neuerungen bei der Videosprechstunde stellt die KBV hierzu eine aktualisierte PraxisInfo zur Verfügung. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten damit einen schnellen Überblick, was sie zur Behandlung per Video wissen sollten.
Nach der Einführung zahlreicher Neuerungen bei der Videosprechstunde stellt die KBV eine aktualisierte PraxisInfo zur Verfügung. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten damit einen schnellen Überblick, was sie zur Behandlung per Video wissen sollten.
Zur Flexibilisierung der Videosprechstunde hat es seit Jahresbeginn einige Änderungen gegeben. Unter anderem wurde die Leistungsbegrenzung in der Videosprechstunde aufgehoben und die Regelung zur Anzahl der Behandlungsfälle, die ausschließlich per Video erfolgen, angepasst. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für bekannte Patientinnen und Patienten einen Zuschlag. Zudem können Leistungen wie die Probatorik in der Psychotherapie nun auch online stattfinden.
In der Praxisinformation hat die KBV altes und neues Wissen zur Videosprechstunde zusammengefasst. So erfahren Interessierte, was sie an Technik benötigen, wie eine Videosprechstunde abläuft und wie die Vergütung geregelt ist. Zudem werden die Obergrenzen für die Fallzahlen bei bekannten und unbekannten Patienten erläutert. Aufgelistet sind außerdem die Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Videosprechstunde verordnen können..
Übersicht mit allen Leistungen
Welche Leistungen und Zuschläge Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen können, wenn sie Patientinnen und Patienten per Video versorgen, fasst eine aktualisierte Vergügungsübersicht zusammen.
KBV-Themenseite zur Videosprechstunde (mit Praxisinfo und Vergütungsübersicht)