Wohnortnahe fachärztliche Versorgung muss erhalten bleiben!
Editorial
Die Regierungskommission für Krankenhausversorgung hat empfohlen, die ambulante fachärztliche Versorgung künftig bevorzugt an Krankenhäusern anzusiedeln. Das würde unserem Gesundheitssystem massiv schaden.
Es ist eine Fehlannahme der Kommission, dass Fachärzte in Praxen und Krankenhäusern dasselbe tun – dass sich die fachärztlichen Tätigkeiten in beiden Bereichen also „doppeln“, wie das Schlagwort von der „doppelten Facharztschiene“ suggeriert. In Wahrheit unterscheiden sich die fachärztlichen Tätigkeiten in den beiden Bereichen ganz erheblich. Sie ergänzen sich.
Das beweist wieder einmal, dass die Kommissionsmitglieder, die aus dem klinischen Bereich kommen, von der Realität der ambulanten fachärztlichen Versorgung weit entfernt sind, und es zwingend notwendig ist, die Selbstverwaltung an dem Reformprozess zu beteiligen.
Würden die fachärztlichen Leistungen an die Krankenhäuser verlegt, käme es zu einer Ausdünnung der wohnortnahen Versorgung und zu einer Zentralisierung an den Krankenhäusern. Das würde für die Patientinnen und Patienten zu längeren Wartezeiten und Wegen führen – auch in Hamburg. Die bislang geschätzte enge Arzt-Patientenbeziehung ginge damit verloren.
Einzige Nutznießer wären die Krankenhäuser, denen neue Einnahmequellen und damit Überlebensmöglichkeiten eröffnet würden. Sollen Patientinnen und Patienten und Praxen also für die verfehlte Krankenhauspolitik der vergangenen Jahrzehnte büßen?
Dies kann nicht im Sinne einer flächendeckenden, wohnortnahen Gesundheitsversorgung sein.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
Kontakt KVH-Journal
Wir freuen uns über Reaktionen auf unsere Artikel, über Themenvorschläge und Meinungsäußerungen.
Tel: 040 / 22802 - 655
E-Mail: redaktion@kvhh.de