Regresse für Zemuko Universalkompresse im SSB
Überraschende Neuinterpretation der SSB-Vereinbarung durch die Krankenkassen
Seit dem Verordnungsquartal 01/2022 wird die Verordnung von Zemuko® Universalkompresse im Sprechstundenbedarf durch die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) beanstandet. In den Jahren zuvor gab es dafür keine Beanstandungen. Die Kehrtwende kommt überraschend: Es wäre fair und vertragspartnerschaftlich gewesen, wenn die Kostenträger die KV Hamburg im Vorfeld über die neue Bearbeitungspraxis informiert hätten, um den Vertragsärztinnen und -ärzten die Gelegenheit zu geben, ihr Verordnungsverhalten anzupassen. Doch eine Vorwarnung ist ausgeblieben.
Laut Hersteller handelt es sich bei Zemuko® um eine „weiche, wirtschaftliche Universalkompresse, bestehend aus einer feinen Vliesstofflage mit einer Saugschicht aus hochgebleichtem Zellstoff. Der wundfreundliche Vliesstoff und die Sauglage sind durch Punktraster faltenfrei miteinander verbunden. Zemuko Kompressen lassen sich daher randfest und fusselfrei von der Rolle schneiden. Zemuko Kompressen sind auch mit allseitiger Mullumhüllung erhältlich.“
Die Kompressen werden eingesetzt
zur Absorption von Exsudat,
als zusätzliche Saugschicht,
für Salbenverbände,
für feuchte Umschläge,
zum Polstern.
Begründet werden die Beanstandungen damit, dass es sich bei dem Produkt weder um eine „Mullkompresse“ im Sinne der SSB-Vereinbarung handelt (Vlies statt Mull), noch um „Zellstoff“, der in Verbindung mit Verbänden angefordert werden darf (Vlies kombiniert mit Zellstoff statt reiner Zellstoff). Ob es sich bei dem in der Vereinbarung genannten „Zellstoff“ tatsächlich um „reinen Zellstoff“ handeln muss, ist Interpretationssache. Die Prüfungsstelle folgt der Neuinterpretation der RPD und spricht seit Januar 2023 erstinstanzlich entsprechende Regresse aus.
Aufgrund der „Hybridstellung“ des Produktes als Zellstoff-Vlies-Kompresse und angesichts der zum Teil nicht unerheblichen Regressummen sollten betroffene Ärztinnen und Ärzte erwägen, Widerspruch einzulegen. Davon unabhängig ist es dringend zu empfehlen, von weiteren Verordnungen des Produktes im Sprechstundenbedarf abzusehen.
Auf unserer Homepage finden Sie eine fortlaufend aktualisierte Liste der potentiell regressgefährdeten Mittel im Sprechstundenbedarf.
Ansprechpartner für Fragen zum Sprechstundenbedarf und zum Prüfverfahren:
Abteilung Verordnung und Beratung
Tel. 040 / 22802-571, -572