6/2022 6/2022

TI-Erstattungsbeträge werden angehoben

Aus der Praxis für die Praxis

Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.

Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat.
Die nun durch das Bundesschiedsamt festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur

Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt.
Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt, und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

Erhöhung weiterer Pauschalen

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung von KIM nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen.

Aufsätze für störanfällige Ingenico-Kartenterminals

Praxen, die mit den störanfälligen Kartenterminals des Herstellers Ingenico arbeiten, erhalten einen Zuschlag. Beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten, welche die sogenannte Near-Field-Communication (NFC) unterstützen, ist es mit diesen Kartenterminals immer wieder zu technischen Abstürzen gekommen. Die neue Pauschale enthält die Kosten für den Kauf und die Zusendung eines Aufsatzes, der die Abstürze verhindern soll. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die KV. Details hierzu werden noch bekanntgegeben.

Finanzierungsvereinbarung wird angepasst

Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes müssen KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung anpassen. Wir werden Sie über die Umsetzung informieren.

Ansprechpartner:
KV Hamburg Online-Services
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