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Frontalangriff auf die psychotherapeutische Versorgung

Von Dr. Johannes Frey

Während der Bedarf an Psychotherapie steigt, wird das dafür gezahlte Honorar um 4,5 Prozent gekürzt. Das richtet gesellschaftlichen Schaden an – und lässt befürchten, dass weitere irrationale Entscheidungen bevorstehen.

Am 11. März 2026 entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss über die künftige Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Kurz darauf war es überall zu lesen, zu hören und zu sehen: in der Presse, in den sozialen Medien und in Petitionen. Der Aufschrei der Gesellschaft war beeindruckend. Am ersten Wochenende nach der Entscheidung kamen spontan 500 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu einer Kundgebung in der Hamburger Innenstadt. KBV und Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kündigten an, gegen den Beschluss zu klagen. Am Samstag, den 28. März 2026, fand ein bundesweiter Protesttag statt, der von allen relevanten Verbänden und Organisationen mitgetragen wurde.

Es geht um folgende Zahl: 4,5 Prozent. Diese 4,5 Prozent wurden vom Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses festgelegt. In Anbetracht der steigenden Kosten und der berechtigten Lohnsteigerungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen wäre dies als Erhöhung der psychotherapeutischen Honorare sicher nicht zufriedenstellend gewesen. Doch es wäre ein Kompromiss gewesen, den man angesichts der finanziellen Herausforderungen unseres Landes hätte verstehen können. Aber nein: Das Honorar aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde nicht um 4,5 Prozent angehoben. Es wurde um 4,5 Prozent gekürzt. Pauschal! Über alle Leistungen! Das heißt: Wir sind neun Prozent von einem für uns einigermaßen akzeptablen Kompromiss entfernt.

Der Ansatz, den die Krankenkassen für ihre Argumentation gewählt haben, ist abenteuerlich: Nach gängiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muss eine maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis mindestens den durchschnittlichen Ertrag von unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen erwirtschaften können. Die Kassen haben diese Mindestgrenze nun in eine Obergrenze uminterpretiert: Die Vertragspsychotherapeut:innen hätten mit ihren Honoraren diese Grenze überschritten – deshalb müsse nun gekürzt werden. Und dann wurden die psychotherapeutischen Honorare mit den Einnahmen der Facharztgruppen aus dem Jahr 2024 verglichen – obwohl der Orientierungspunktwert seither um 6,8 Prozent gestiegen ist. Das gleicht einem Taschenspieler-Trick.

Das System arbeitet übrigens mit erstaunlicher Geschwindigkeit, wenn es um eine Honorarkürzung geht: Vom Beschluss bis zur Umsetzung – das war innerhalb von zwei Wochen erledigt. Ich finde das beeindruckend, wenn man bedenkt, wie lange es beispielsweise gedauert hat, die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen umzusetzen.

Die massive Kürzung der psychotherapeutischen Honorare geht zu Lasten der Versorgung, der Patient:innen und unserer Berufsgruppe. Sie spart auf dem Papier etwa 0,05 Prozent der Ausgaben im Gesundheitssystem ein.

Warum sage ich „auf dem Papier“? Weil durch die Honorarkürzung und die fehlende psychotherapeutische Versorgung in Wahrheit ein Vielfaches an Kosten entstehen wird. Ohne notwendige psychotherapeutische Behandlung werden Patient:innen chronisch krank. Sie werden akut in Kliniken aufgenommen. Einige von ihnen werden letztendlich frühverrentet. Ob das Rentensystem das gut verkraften kann, sollte man prüfen.

Doch mit diesem Entschluss soll vermutlich gar nicht gespart werden. Es ist ein politisches Signal! Eine politische Richtung, die eingeschlagen wird. Eine Entscheidung gegen psychische Gesundheit. Denn diese Absenkung der Vergütung wurde nicht aus einer stabilen Versorgungssituation heraus beschlossen. Im Gegenteil: Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Leistung steigt seit Jahren. Viele Patientinnen und Patienten warten viele Monate auf einen Therapieplatz. Besonders schlimm ist dies für betroffene Kinder und Jugendliche.

Und genau in dieser Situation entscheidet man sich, die Vergütung zu kürzen. Man könnte fast meinen, die ambulante psychotherapeutische Versorgung solle nicht, wie dringend notwendig und mehrfach angekündigt, endlich verbessert werden, sondern sie soll bewusst geschwächt werden.

Im SGB V Paragraf 39 ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ definiert. Dies bedeutet nicht: Ambulant wäre zwar besser, aber stationär ist auch möglich. Hier gibt es eine sehr klare Definition: Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn das Behandlungsziel nicht durch ambulante Behandlung erreicht werden kann. Das Gesetz ist hier eindeutig, und das aus gutem Grund: Ambulante Versorgung ist wohnortnah, effizient und in der Regel kostengünstiger als eine stationäre Behandlung. Wer die ambulante Versorgung schwächt, handelt gegen diesen Grundsatz im Gesetz. So wird aus „ambulant vor stationär“ schleichend ein „stationär, weil ambulant nicht mehr funktioniert“. Wenn dies politisch gewollt ist, dann sollte man es offenlegen, um darüber diskutieren zu können.

Was aber nicht geht, ist, die psychotherapeutische Versorgung anzugreifen unter dem Vorwand, Ausgaben zu sparen. Die Krankenkassen wissen, dass Honorarkürzungen zeitnah höhere Kosten produzieren werden.

Wichtige Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Psychotherapie verdanken wir einer von der TK finanzierten Langzeitstudie. Von 2005 bis 2009 nahmen knapp 400 Psychotherapeuten und über 1.700 Patienten in Westfalen-Lippe, Hessen und Südbaden an einem Modellprojekt teil. Patient:innen und Psychotherapeut:innen bewerteten die Erfolge der Psychotherapie während, am Ende und ein Jahr nach der Behandlung.

Die Studie zeigte: Psychotherapie ist nachhaltig wirksam. Die erreichten Verbesserungen bestehen auch ein Jahr nach Beendigung der Psychotherapie fort oder bauen sich sogar weiter aus. Jeder Euro, der in eine Psychotherapie investiert wird, führt innerhalb eines Jahres zu einer gesamtgesellschaftlichen Einsparung von zwei bis vier Euro, weil die Patient:innen wieder arbeitsfähig werden oder ihre Arbeitsproduktivität nicht mehr eingeschränkt ist. Davon profitieren auch die Krankenkassen – durch geringere Ausgaben beim Krankengeld und höhere Beiträge der Versicherten in einem regulären Arbeitsverhältnis. Interessant wäre es hier sicher auch, zu untersuchen, wieviel weiteres Einsparungspotential in den weiteren Jahren besteht.

Es ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkassen die in ihrem eigenen Auftrag erhobenen Daten ignorieren. Die Honorarkürzungen laufen gegen die Interessen der Kassen, denn diese werden die Auswirkungen der Honorarkürzungen in Form höherer Kosten zu spüren bekommen. Zu diesem irrationalen Verhalten passt die Weigerung von Politik und Krankenkassen, die Weiterbildung von Psychotherapeut:innen zu finanzieren. Ohne Nachwuchs kann die ambulante psychotherapeutische Versorgung langfristig nicht aufrechterhalten werden.

Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Krankenkassen, die sich ihrer Pflicht zur Finanzierung der Versorgung entziehen. Sie liegt auch bei der Politik. Oft hält sich die Politik bei diesen Themen zurück und verweist auf die gemeinsame Selbstverwaltung, in deren Entscheidungen sie sich nicht einmischen könne. Aber das ist falsch. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Möglichkeit, im Sinne des öffentlichen Interesses einzugreifen. Tut sie dies nicht, hat das nichts mit Neutralität zu tun. Es ist eine bewusste politische Entscheidung.

Mit Kürzung der psychotherapeutischen Honorare wird möglicherweise ein Abbau der ambulanten Versorgung insgesamt eingeleitet. Es gibt Stimmen, die fordern, die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich zurückzunehmen, die nach viel Hin und Her gerade erst umgesetzt wurde. Im fachärztlichen Bereich sollen die TSVG-Regeln zurückgenommen werden, was gerade in Hamburg massive Auswirkungen auf die Versorgung haben würde. Die Wartezeiten für Facharzttermine würden deutlich länger werden. Teure Behandlungen im Krankenhaus würden zunehmen.

Wir stehen also vielleicht am Anfang einer Entwicklung, der wir uns gemeinsam widersetzen sollten. Die Psychotherapeut:innen wurden massiv getroffen, künftig droht dies auch den Hausärzt:innen und den anderen Facharztgruppen. Wir werden nicht zulassen, dass die in der KV organisierten Fachgruppen gegeneinander ausgespielt werden.

Ein Gesundheitssystem kann ohne ambulante Versorgung nicht funktionieren. Wir wissen, wie gut und effizient die ambulante Versorgung in Deutschland arbeitet. Und wir werden dieses außergewöhnliche leistungsstarke ambulante Gesundheitssystem verteidigen.

DR. JOHANNES FREY ist psychologischer Psychotherapeut in Eppendorf und stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hamburg

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