5/2026 5/2026

DMP-Abrechnung: So sichern Sie Ihr Honorar

Fehler in der Abrechnung von Disease-Management-Programmen führen immer wieder zu Widersprüchen der Krankenkassen – und zu Honorarkürzungen. Dieser Artikel zeigt, welche typischen Fallstricke es gibt und wie Sie diese vermeiden.

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Versorgungskonzepte für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die sich an den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin orientieren.
Damit Sie DMP-Leistungen abrechnen können, müssen Sie als Ärzt:in über eine Genehmigung für das jeweilige DMP verfügen.

Fehler Nr. 1: Fehlende ICD-Codierung
Um Leistungen für das DMP abrechnen zu können, muss eine gesicherte Diagnose vorliegen. Fehlt die gesicherte Diagnose, kann das zu Beanstandungen der Krankenkassen führen.

Fehler Nr. 2: Es liegt kein gültiger DMP-Fall vor
Bitte stellen Sie sicher, dass die Patient:in gültig in das entsprechende DMP eingeschrieben ist, bevor Sie mit der Abrechnung der DMP-Leistungen beginnen. Ohne gültige Einschreibung ist eine Abrechnung dieser Leistungen nicht möglich.
So funktioniert die Einschreibung: Die Ärzt:in und die Patient:in müssen die Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie die Erstdokumentation ausfüllen. Eine Patient:in gilt erst dann als eingeschrieben, wenn beide Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt bei der Datenstelle vorliegen.

Fehler Nr. 3: Es findet keine kontinuierliche Behandlung statt
Gelegentlich kommt es vor, dass Patient:innen in ein DMP eingeschrieben werden und dann eine kontinuierliche Behandlung ausbleibt. Es entstehen so genannte „Ein-Tages-Fälle“. Um diese Ein-Tages-Fälle zu vermeiden, prüfen Sie vor der Einschreibung, ob die Patient:in für das DMP geeignet ist und ob eine kontinuierliche Teilnahme wahrscheinlich ist. Andernfalls kann eine Beanstandung der Krankenkassen folgen.

Fehler Nr. 4: Fehlende Neu-Einschreibung bei Kassenwechsel
Wurde eine Patient:in bereits von einer anderen Praxis gültig in ein DMP eingeschrieben und wechselt dann in Ihre Praxis, muss die Patient:in nicht erneut eingeschrieben werden. Sie können mit der nächsten Folgedokumentation die Behandlung starten.
Bei einem Kassenwechsel muss die Patient:in allerdings neu eingeschrieben werden.

Fehler Nr. 5: Probleme mit der Datenübermittlung
Funktioniert die Datenübermittlung nicht einwandfrei, fällt dies in vielen Fällen nicht sofort auf und verursacht dann Probleme, wenn die Daten zu spät neu übermittelt werden sollen.

Fehler Nr. 6: Lose Folgedokumentation
Für die Patient:in liegt keine Erstdokumentation vor. Bitte schreiben Sie die Patient:in im nächsten Quartal neu ein.

Fehler Nr. 7: GOP stimmt nicht mit der bei der Datenstelle eingereichten Dokumentation überein
Achten Sie darauf, dass die abgerechnete Leistung mit der an die Datenstelle übermittelten Dokumentation übereinstimmt. Wenn Sie also zum Beispiel eine Folgedokumentation durchführen und übermitteln, rechnen Sie dazu die korrekte GOP über Ihr PVS ab.

Fehler Nr. 8: Die Fristen für die Dokumentation werden nicht eingehalten
Ihre Vergütung ist davon abhängig, dass die Dokumentation vollständig und fristgerecht bei der Datenstelle eingeht. Nach Ende des Dokumentationszeitraums hat die Praxis 52 Tage (10 Tage + 6 Wochen) Zeit, um die Dokumentation an die Datenstelle zu übermitteln. Der Dokumentationszeitraum kann ein oder zwei Quartale umfassen – je nachdem, welches Intervall zur Wiedervorstellung vereinbart wird.
Beispiel: Der Dokumentationszeitraum umfasst das Quartal 1/2026. Dieses endet am 31. März. Danach beginnt die 52-Tage-Frist. Die Dokumentation muss also bis zum 22. Mai übermittelt worden sein.
Fällt das Ende der 52-Tages-Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit dem folgenden Werktag.
Wenn bei der Dokumentation ein Fehler unterlaufen ist, kann dieser innerhalb der 52-Tage-Frist korrigiert werden.

So können Sie Fehler vermeiden und Beanstandungen reduzieren

Wir empfehlen eine regelmäßige Übermittlung der Dokumentationen an die Datenstelle in Intervallen von ein bis vier Wochen. Dann bleibt Ihnen genug Zeit für Korrekturen.
Die Datenstelle versendet im 14-tätigen Turnus nach Übermittlung Ihrer Dokumentationen eine Information zum Verarbeitungsstand Ihrer DMP-Daten.
Das Schreiben der Datenstelle enthält folgende Informationen:

  • Übersicht: nicht plausible Dokumentationen und TE, die Ihnen bereits zur Korrektur vorliegen

  • Übersicht: plausible Dokumentationen und TE der letzten 14 Tage

  • Übersicht: fehlende Erstdokumentationen

  • Übersicht: zu erstellende Folgedokumentationen

  • Übersicht: Folgedokumentationen im falschen zeitlichen Kontext

  • Übersicht: außerhalb des Übermittlungszeitraumes eingegangene Dokumentationen

  • Übersicht: Patienten, deren Krankenkasse nicht am DMP teilnimmt

  • Übersicht: nicht prozesskonforme Dokumentationen und TE

  • Übersicht: Fallbeendigungen

  • Übersicht: nicht verarbeitbare Datenlieferungen

Prüfen Sie diese Rückmeldung auf Vollständigkeit. Sind Dokumentationen, die Sie an die Datenstelle übermittelt haben, nicht in den Mitteilungen enthalten, übermitteln Sie diese umgehend erneut.
Zusätzlich erhalten Sie quartalsweise (im 2. Monat des jeweiligen Quartals) einen Reminder von der Datenstelle, welche Folgedokumentationen im laufenden Quartal zu erstellen sind.

Alle in Hamburg geltenden DMP-Verträge finden Sie hier.

Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802