Wichtige Klarstellung
Editorial

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, Betriebsprüfdienst Hamburg, hat der KV Hamburg jüngst bestätigt, dass die Tätigkeit von Vertragsärztinnen und -ärzten im Notdienst grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Eine gesetzliche Klarstellung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Notdienst von der Sozialversicherungsplicht ausgenommen werden, war von der alten Regierung zwar geplant, konnte aber nicht mehr umgesetzt werden.
Eine Sozialversicherungspflicht hätte zu einem massiven Abbau der Notdienst-Versorgung in Hamburg geführt. Außerdem hätte die KV Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die Vergangenheit nachzahlen müssen. Insgesamt ging es um viele Millionen Euro, die die KV-Mitglieder als Kollektiv hätten aufbringen müssen.
Umso bedeutender ist, dass wir nach einem persönlichen Gespräch mit dem Betriebsprüfdienst Hamburg der Deutschen Rentenversicherung Bund eine schriftliche Bestätigung bekommen haben, die auch unabhängig von einer gesetzlichen Klarstellung gilt.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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