Vergütung für Psychotherapie wird erhöht
Ab dem 3. Quartal 2022 werden die Bewertungen der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie um 2,1 Prozent angehoben. Dies gilt ebenso für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung, die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und die Eingangssprechstunde sowie neuropsychologische Leistungen.
In der höheren Bewertung der Leistungen sind auch die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte berücksichtigt. Daher werden mit dem Beschluss zugleich die zusätzlichen Zuschläge für Personalkosten leicht abgesenkt.
Übersicht der Bewertungen der psychotherapeutischen Leistungen und der Zuschläge