Hepatitis-B-Impfung für gesetzlich Versicherte
Aus der Praxis für die Praxis
Da häufig Fragen zur Hepatitis-B-Impfung an uns herangetragen werden, fassen wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammen
Für die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B sind im Säuglingsalter 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen (Standardimpfung am Besten in Form eines 6-fach Kombinationsimpfstoffs). Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle des Impferfolgs sind dabei nicht notwendig. Wird die Hepatitis-B-Impfung zu diesem Zeitpunkt versäumt, kann sie (zulasten der Kassen) bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Eine Auffrischimpfung nach Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter wird derzeit für Kinder und Jugendliche nicht generell empfohlen.
Bei im Säuglingsalter gegen Hepatitis B geimpften Personen mit neu aufgetretenem Hepatitis-B-Risiko (z.B. bei Beginn einer beruflichen Tätigkeit mit erhöhtem Expositionsrisiko) und unbekanntem Anti-HBs sollte eine weitere Impfstoffdosis gegeben werden.
Weiterhin wird die Hepatitis-B-Impfung für besonders gefährdete Indikationsgruppen empfohlen und ist in diesen Fällen natürlich auch Pflichtleistung aller Kassen.
Zu diesen Indikationsgruppen gehören zum Beispiel
Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer bevorstehenden Immunsuppression ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Hepatitis B Erkrankung haben.
Personen mit hohen Infektionsrisiken aufgrund persönlicher Lebensumstände wie z.B. der Kontakt zu HbsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft oder die Ausübung risikoreicher Sexualpraktiken
Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Expositionsrisiko, einschließlich Auszubildender, Praktikant:innen, Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit vergleichbarem Expositionsrisiko.
Die oben angeführten Personengruppen haben nur exemplarischen Charakter und stellen keine abschließende Indikationsliste dar. In jedem Fall ist eine individuelle Risikobeurteilung erforderlich. (2;3)
Aufgrund von internationalen Studienergebnissen kann man davon ausgehen, dass nach erfolgreicher Hepatitis-B-Grundimmunisierung im Erwachsenenalter im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen oder Anti-HBs-Testungen erforderlich sind. Zur Kontrolle des Impferfolgs sollte 4 bis 8 Wochen nach der letzten Impfdosis ein Anti-HBs-Test (Anti-HBs-Werte von ≥100 IE/L) durchgeführt werden. (4)
Diese serologischen Testungen zum Impferfolg sind für Personen der gefährdeten Indikationsgruppen gemäß SI-RL Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. (3)
Quellen:
1) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022. In: Epidemiologisches Bulletin 4/2022
2) Wissenschaftliche Begründung für die Änderung der Empfehlung zur Impfung gegen Hepatitis B.
In: Epidemiologischen Bulletin 36/37/2013
3) Schutzimpfungsrichtlinie (Si-RL). www.g-ba.de
4) Schutzimpfung gegen Hepatitis B: Häufig gestellte Fragen und Antworten. www.rki.de
Ansprechpartner:
Abteilung Praxisberatung
Tel. 22802-571 / -572