Taugt die ePA als Instrument der Versorgungssteuerung?
Editorial
Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hält die Technik dem Reformwillen nicht stand: Die Praxen werden mit rasant anwachsenden Vorgaben und Pflichten konfrontiert. Doch die digitalen Lösungen sind unausgereift. Die TI ist störanfällig, die Support-Hotlines der PVS-Hersteller sind überfordert. Elektronische Ausweise werden ausgegeben - nur um sie kurz darauf wieder einzusammeln, weil neue technische Anforderungen definiert werden.
Die Praxen haben mit Medienbrüchen und Parallelstrukturen bei der intersektoralen Kommunikation zu kämpfen. Zwar sind die Praxen selbst in hohem Maße digitalisiert. Doch die Krankenhäuser schicken weiterhin Faxe. Nur 0,5 Prozent der Dokumente in den ePA stammen aus dem Krankenhaus, den Rest haben die Praxen eingestellt. Damit ePA und KIM ihren Nutzen entfalten können, müssen sich die Akteure des Gesundheitswesens über die Sektoren hinweg an der sicheren digitalen Kommunikation beteiligen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will in ihrer weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie die ePA zu einem „zentralen Instrument“ der Versorgungssteuerung machen: Über dieses Instrument will sie eine digitale Ersteinschätzung, eine elektronische Überweisung und einen Ausbau der digitalen Terminvergabe laufen lassen.
Doch wer als Patient in seine Hausarztpraxis geht, muss nicht vorab durch eine digitale Zutrittskontrolle. Und in einem Primärarztsystem kann die patientengeführte ePA nicht als zentrales Instrument der Versorgungssteuerung fungieren, da sich die Weiterbehandler auf die Vollständigkeit der Daten verlassen können müssen. Deshalb schlägt das KV-System einen digitalen „Versorgungsfachdienst“ vor: Relevante Behandlungsdaten werden an die elektronische Überweisung gehängt und auf einem zentralen Server abgelegt, auf den die weiterbehandelnde Praxis zugreifen kann. Eine Primärversorgung kann nur funktionieren, wenn sie ärztlich verantwortet ist.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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