4/2026 4/2026

KV Hamburg prüft Ultraschallgeräte

Im Rahmen der Konstanzprüfung ist ein aktuelles Wartungsprotokoll vorzulegen. Alternativ kann ein aktuelles B-Modus-Bild eingereicht werden.

In der Ultraschall-Vereinbarung ist geregelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in regelmäßigen Abständen die technische Bildqualität von Ultraschallgeräten prüfen (Konstanzprüfung). Die KV Hamburg wird in Kürze alle Hamburger Praxen und Einrichtungen, die ein Ultraschallgerät betreiben, anschreiben und zur Vorlage eines Wartungsprotokolls auffordern. Dem Protokoll muss zu entnehmen sein, dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsystems hinsichtlich der technischen Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Das Wartungsprotokoll darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Dass Wartungsprotokolle vorgelegt werden können, hat gegenüber der Vorlage von B-Modus-Bildern diverse Vorteile. Ein Wartungsprotokoll liegt aufgrund der Vorgaben des Herstellers, regelmäßige Wartungen durchzuführen, oftmals schon vor. Das zeitintensive Heraussuchen von Ultraschallbildern aus der Praxis-EDV oder der Patientenakte entfällt, und Komplikationen, die sich aus der Begutachtung insbesondere von ausgedruckten Bildern ergeben können, werden ausgeschlossen.
Die KV Hamburg empfiehlt, schon jetzt zu prüfen, ob ein Wartungsprotokoll vorliegt, und gegebenenfalls eine Wartung vornehmen zu lassen.
Wenn ein Wartungsprotokoll nicht vorgelegt werden kann, besteht auch die Möglichkeit, ein aktuelles Ultraschallbild (B-Modus) pro Gerät vorzulegen. In unserem Anforderungsschreiben finden sie alle wichtigen Informationen zum Wartungsprotokoll und zum Ultraschallbild.

Ansprechpartner in der Abteilung Qualitätssicherung:
Ricarda Petersen
Tel: 040 / 22802 -305
ricarda.petersen@kvhh.de
Kay Siebolds
Tel: 040 / 22802 -478
kay.siebolds@kvhh.de