4/2024 4/2024

Kein elektronisches Rezept im mobilen Einsatz

telematik

Bei Heimvisiten, Hausbesuchen oder im fahrenden Notdienst muss weiterhin das rosa Rezept verwendet werden

Ärztinnen und Ärzte können elektronische Rezepte bisher nur in ihren Praxisräumen ausstellen, da sie für das eRezept an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen.

Verordnung im mobilen Einsatz: rosa Rezept
Wenn Ärztinnen und Ärzte bei Heimvisiten, bei Hausbesuchen oder im fahrenden Notdienst ein Rezept ausstellen wollen, müssen sie weiterhin das herkömmliche Muster 16 (rosa Rezept) nutzen. Es gibt derzeit noch keine mobile Lösung für den TI-Anschluss.

Folgeverordnung für Heimbewohner: eRezept
Geht das verschreibungspflichtige Dauer-Medikament eines Heimbewohners zur Neige, informiert das Heim die Arztpraxis. Wenn kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt nötig ist, stellt die Praxis ein eRezept (Folgeverordnung) aus und druckt es aus. Der Ausdruck wird anschließend, meist vom Botendienst des Heims, abgeholt und geht dann von dort zur Apotheke. Mit dem Rezept-Code auf dem Ausdruck kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden.
Alternativ kann die Einlösung des eRezepts über die eGK des Patienten in der Apotheke erfolgen.

Wie geht es weiter?
Eine flächendeckende Anbindung der Heime an die TI ist vom Gesetzgeber erst zum 1. Juli 2025 verpflichtend geplant. Wenn die Heime an die TI angebunden sind, können die Arztpraxen ihnen die eRezepte auf elektronischem Weg über KIM schicken – und die Heime übermitteln sie dann an die Apotheken.
Ein Einsatz des eRezepts beim Hausbesuch oder im fahrenden Notdienst wird erst möglich, wenn die Gematik eine mobile Software-Lösung anbietet.

Ansprechpartner:
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