4/2024 4/2024

Finanzierung des KV-Notdienstes

Editorial

Das weitreichende Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Notdienstärztinnen und -ärzten erschüttert auch den Bereitschaftsdienst der KV Hamburg. Zum einen führt es zu erheblichen Kostensteigerungen für die Besetzung der Schichten selbst, zum anderen bringt es einen ungeheuren Verwaltungsaufwand mit sich, der zusätzliche Gelder verschlingt. Für all dies liegt keine Gegenfinanzierung vor. Zu stemmen haben diese Kosten also Sie – die Mitglieder der KV.

Was alles noch schlimmer macht: Viele Fragen sind bislang vollkommen ungeklärt; die KVen befinden sich finanziell und administrativ in einem luftleeren Raum. Und über allem schwebt die Frage: Wie soll unter diesen Voraussetzungen ein ordentlicher und bedarfsgerechter vertragsärztlicher Notdienst aussehen?

Die Vertreterversammlung (VV) der KV Hamburg hat die Bundesregierung per Resolution aufgefordert, Rechtssicherheit herzustellen und die gesetzlichen Grundlagen für eine Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im ärztlichen Bereitschaftsdienst zu schaffen.
Die VV unterstreicht damit die intensiven Bemühungen des KV-Systems: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und verschiedene KVen haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten bereits mehrfach an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an das Bundesgesundheitsministerium mit der Forderung gewandt, die Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst den Notdienstärzten im Rettungsdienst gleichzustellen, für die bereits eine gesonderte Sozialversicherungsfreiheit besteht.

Den Zusammenbruch des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes kann niemand wirklich wollen. Deshalb brauchen wir jetzt eine pragmatische und rechtssichere Lösung.
Mehr noch: Eine gesetzliche Notfallreform ist längst überfällig. Der Gesetzgeber muss sich sowohl zum Umfang als auch zur generellen Finanzierung des vertragsärztlichen Notfalldienstes äußern. Angesichts des Umstandes, dass Politik und Kassen den Patienten noch immer jedwede Versorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort in Aussicht stellen, ist es nicht länger hinzunehmen, dass ein solch ineffizientes Angebot weiterhin zum größten Teil aus den Honoraren der KV-Mitglieder bezahlt werden muss.
Vielmehr müssten effektive Versorgungsangebote (ambulant und stationär) und der wirtschaftliche Umgang mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen vereint werden. Um dies zu erreichen, bedarf es klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen – und einer bedarfsgerechten Patientensteuerung.

Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg

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