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Editorial

Was ist eine „Entbudgetierung“? Darüber hat es im Zusammenhang mit der Vergütungsreform für die Versorgung von Kindern einige Diskussionen gegeben. "Entbudgetierung" bedeutet ja eigentlich, dass Leistungen aus dem Budget herausgenommen und in voller Höhe bezahlt werden. Das wird bei einem Teil der kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen tatsächlich so umgesetzt.

Das Honorar für die pädiatrischen Leistungen hingegen wird weiterhin aus dem Budget bezahlt, aber nachträglich so weit aufgestockt, dass es für eine vollständige Vergütung reicht. Hier hat sich das Bundesgesundheitsministerium von allen möglichen Varianten einer 100-Prozent-Vergütung ausgerechnet für die umständlichste und bürokratischste entschieden.
Dennoch: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der die Honorarsituation in der Pädiatrie verbessert und darauf hoffen lässt, dass eine 100-Prozent-Vergütung der hausärztlichen Leistungen bald folgen wird.

John Afful,
Vorsitzender der KV Hamburg

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