3/2026 3/2026

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

TSVG

Was ist der Unterschied zwischen dem Hausarztvermittlungsfall und dem TSS-Terminfall?

Der wesentliche Unterschied liegt im Vermittlungsweg: Beim Hausarztvermittlungsfall vereinbart die Hausarzt- oder Kinderarztpraxis für ihren Patienten einen Facharzttermin. Beim TSS-Terminfall wendet sich der Patient mit einem Vermittlungscode an die Terminservicestelle (116117) und bucht einen Termin. 

Hausarztvermittlungsfall:
● Vermittlung: Die Haus- oder Kinderarztpraxis nimmt direkt Kontakt mit der Facharztpraxis auf und vereinbart für den Patienten einen Termin. Alternativ kann auch die Buchungsfunktion über den 116117-Terminservice genutzt werden.
● Voraussetzung: Es besteht eine medizinische Dringlichkeit oder es wäre aus medizinischer Sicht unzumutbar, dass der Patient den Termin selbst organisiert.
● Abrechnung Hausarzt/Kinderarzt: Zuschlag von 16,69 Euro für die Vermittlung: GOP 03008 EBM (Hausarzt) bzw. GOP 04008 EBM (Kinderarzt).
Bitte geben Sie im PVS die BSNR der Praxis an, bei der der Termin vereinbart wurde.
Plausibilitätsgrenze: Bis zu 15 Prozent der Arztgruppenfälle können normalerweise als Hausarztvermittlungsfälle abgerechnet werden.
● Abrechnung Facharzt: Extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Quartal bei diesem Patienten + Zuschlag auf die Grund- bzw. Konsiliarpauschale gestaffelt nach Wartezeit: 1-4 Tage: 100% (B), 5-14 Tage: 80% (C), 15-35 Tage: 40% (D).
Vermittlungsart/Kontaktart im PVS auf „HA-Vermittlungsfall“ setzen.
Fachgruppenspezifische Zuschlags-GOP mit Suffix (B/C/D) abrechnen.

TSS-Terminfall:
● Vermittlung: Patient bucht den Termin über die 116117 (Telefon, App, Web).
● Voraussetzung: Überweisungsschein mit Vermittlungscode (Ausnahmen: Für Termine bei Haus-/Kinderärzten, Augenärzten, Gynäkologen und für die psychotherapeutische Sprechstunde ist kein Vermittlungscode nötig.)
● Abrechnung: Extrabudgetäre Vergütung + Zuschlag auf die Grund- bzw. Konsiliarpauschale gestaffelt nach Wartezeit: 1-4 Tage: 100% (B), 5-14 Tage: 80% (C), 15-35 Tage: 40% (D).
Vermittlungsart/Kontaktart im PVS auf „TSS-Terminfall“ setzen.
Fachgruppenspezifische Zuschlags-GOP mit Suffix (B/C/D) abrechnen.

Es ist unzulässig, den Patienten von der Facharztpraxis zurück zur Hausarztpraxis zu schicken, damit er eine Überweisung im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalls oder des TSS-Terminfalls besorgt. Zu entscheiden, ob es nötig ist, einen Hausarztvermittlungsfall oder ein TSS-Terminfall auszulösen, obliegt dem überweisenden Arzt.

Online-Portal

Ich habe mein Passwort für das Onlineportal vergessen. Wie kann ich ein neues Passwort beantragen, und auf welchem Wege wird mir dieses zugeschickt?

Damit Ihr Passwort zurückgesetzt werden kann, müssen Sie online ein neues Passwort anfordern. Rufen Sie hierfür die Adresse des Onlineportals auf und klicken Sie auf das Feld „Passwort vergessen“. Sie werden im Anschluss nach Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer lebenslangen Arztnummer (LANR) und Ihrem Nutzernamen zur Identi­fizierung gefragt. Nachdem Sie Ihre Daten in der vorgesehenen Maske eingegeben haben, können Sie Ihr neues Passwort mit dem Feld „Anfordern“ beantragen. Das Passwort wird Ih­nen per Post an die Praxisanschrift zugeschickt.
Hierbei ist zu beachten, dass Sie das neu zuge­stellte Passwort der KV Hamburg bestätigen müssen. Dazu senden Sie das beiliegende An­schreiben unterschrieben an uns zurück. Bitte scannen Sie das unterschriebene Anschreiben ein und mailen Sie es an die Mailadresse online-services@kvhh.de. Sie können uns das Anschreiben auch per Fax oder per Post zukom­men lassen.
Bitte beachten Sie auch, dass Ihr altes Passwort bei Anforderung eines neuen Passwortes automa­tisch gesperrt wird.

Psychotherapie

Ich habe bei einem Patienten eine Rezidivprophylaxe nach Therapieende durchgeführt. Da noch weiterer Behandlungsbedarf besteht, möchte ich eine Akutbehandlung durchführen. Wann darf ich diese beginnen?

Maßgeblich für den Beginn einer Akutbehandlung ist das Therapieende der vorangegangenen Richtlinientherapie. Eine im Anschluss durchgeführte Rezidivprophylaxe wird hierbei nicht berücksichtigt.
Die Akutbehandlung kann daher sechs Monate nach dem Therapieende begonnen werden, sofern weiterhin Behandlungsbedarf besteht, unabhängig davon, wann die Rezidivprophylaxe beendet wurde.

Videosprechstunde

Unter welchen Voraussetzungen darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in der Videosprechstunde ausgestellt werden?

Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in der Videosprechstunde sowohl bei bekannten als auch bei zuvor unbekannten Patientinnen und Patienten möglich, sofern die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch der Patientin oder des Patienten auf eine AU besteht nicht.
Der zeitliche Umfang ist begrenzt:
● bei zuvor unbekannten Patienten: bis zu 3 Kalendertage
● bei bekannten Patienten: bis zu 7 Kalendertage
● Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn der Patient für die vorhergehende AU persönlich in der Praxis untersucht wurde.

Für das Zusenden der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Praxen eine Portopauschale abrechnen (AU-Bescheinigung: GOP 40128 EBM oder Muster 21: GOP 40129 EBM).

Wiedereingliederung

Besteht in der Zeit der stufen­- wei­sen Wiedereingliederung die Ar­beitsunfähigkeit fort?

Ja. Während der Zeit der stufenweisen Wie­dereingliederung besteht gemäß § 2 Absatz 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die Arbeits­unfähigkeit fort. Die Ausstellung der Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung ist demnach auch während der Zeit der Wiedereingliederung zwingend notwendig, damit der Patient seinen Anspruch auf Krankengeld nicht verliert.

DMP

In welchem Turnus sollten DMP-Dokumentationen an die Datenstel­le versandt werden?

Formal müssen DMP-Dokumentationen spätes­tens 52 Tage nach Ablauf des Dokumentations­quartals an die Datenstelle übermittelt werden. Es empfiehlt sich aber, die DMP-Dokumentatio­nen regelmäßig in Intervallen von 1 - 4 Wochen an die DMP-Datenstelle zu übermitteln. Auf diese Weise erhält der Arzt schneller eine Rück­meldung, ob Korrekturen vorzunehmen sind, und kann noch innerhalb der Übermittlungs­frist für das Dokumentationsquartal reagieren. Damit könnte ein Fehlen einer Dokumentation und die damit eventuell verbundene Ausschrei­bung des Patienten aus dem DMP verhindert werden.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung – bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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