Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video
Aus der Praxis für die Praxis
Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten können psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen seit 1. Januar 2025 per Videosprechstunde abrechnen. Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist für Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung nicht mehr zwingend erforderlich, wenn aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht. Es wird empfohlen, insbesondere die erste Sitzung persönlich in der Praxis durchzuführen.
Außerdem wurden fast alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie für die Videosprechstunde zugelassen. Ausnahmen gelten für die Video-Gruppentherapie, die auf maximal acht Teilnehmende begrenzt bleibt.
Ansprechpartner: Mitgliederservice
Tel: 040 / 22802 -802