Plünderer
Kolumne
von Dr. Bernd Hontschik
Chirurg in Frankfurt/Main
Das Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als 140 Jahre alt, und es ist denkbar einfach.
Sie wird solidarisch finanziert, womit gemeint ist, dass sich jedermanns Beitrag nicht nach einem persönlichen Krankheitsrisiko, auch nicht nach Alter oder Geschlecht, sondern aus einem festen prozentualen Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen errechnet.
Krankheitskosten könnten ohne eine solche Verteilung des individuellen Risikos auf die Schultern der gesellschaftlichen Gesamtheit in kürzester Zeit zum individuellen Ruin führen.
Wir tun also gut daran, dieses solidarische Versicherungssystem zu schützen und zu bewahren. Leider müssen die Krankenkassen aber immer höhere Beiträge einfordern, um ihren Auftrag zu erfüllen. Als Gründe dafür werden in erster Linie allseits gestiegene Kosten und der medizinische Fortschritt genannt. Aber stimmt das wirklich?
Im Kalenderjahr 2023 betrugen die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen 304,37 Milliarden Euro, denen Ausgaben von 306,24 Milliarden Euro gegenüberstanden. Da ist es also, das Defizit: 1,87 Milliarden Euro.
Wofür wurde so viel Geld gebraucht? 94 Milliarden kostete die Krankenhausbehandlung, 50,2 Mrd. wurden für Arzneimittel ausgegeben, 47,1 Mrd. für ambulante ärztliche Behandlungen, 17,6 Mrd. für zahnärztliche Behandlungen und 19,1 Mrd. für Krankengeld.
Weit über 30 Mrd. wurden für Heilmittel, Hilfsmittel, Vorsorge und Rehabilitation benötigt. Und dann gibt es da noch knapp 30 Mrd. für „übrige Leistungen“. Was das wohl für Leistungen sind, diese „übrigen“?
An dieser Stelle stößt man unweigerlich auf den Begriff der „versicherungsfremden Leistungen“. Dieser nirgends exakt definierte Begriff umschreibt Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die nachträglich zu ihrem eigentlichen Auftrag hinzugefügt wurden, wie zum Beispiel Leistungen der Prävention und Krankheitsverhütung.
Auch Gesundheitskampagnen, Aufklärungsmaßnahmen und infrastrukturelle Maßnahmen zur Modernisierung von Gesundheitseinrichtungen sind ohne Zweifel wichtig, aber keine Leistungen einer Gesetzlichen Krankenkasse, denn sie sind keine Absicherung eines gesundheitlichen Schadensfalles. Sie gehören zu den Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge.
Was hat eine Krankenkasse mit dem Aufbau einer Telematik-Infrastruktur zu tun? Wieso müssen die Gesetzlichen Krankenkassen mehr als 90 Prozent der Kosten tragen, die durch die Lauterbachsche Krankenhausrevolution entstehen werden? Warum müssen Krankenkassen für die Refinanzierung der Krankenhauskosten bezahlen, wo dies doch allein Ländersache ist? Warum müssen sie einen Zuschuss zum Bürgergeld leisten?
Gleiches gilt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften.
Die Liste ließe sich immer weiter fortsetzen, aber diese Art von Kosten haben alle eines gemeinsam: Es handelt sich um Kernaufgaben des Staates im sozialen Bereich, die aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssten.
In einem von der IKK in Auftrag gegebenen Gutachten werden solche versicherungsfremden Leistungen in Höhe von 59,8 Mrd. Euro identifiziert. Diese Summe entspricht etwa 2,5 der 16,3 Beitragspunkte (ohne Zusatzbeitrag) oder bei Versicherten mit durchschnittlichem Einkommen einer versicherungsfremden Belastung von circa 750 Euro im Jahr.
Die privaten Krankenversicherer blieben von solchen staatlichen Plünderungen bisher weitgehend verschont.
Diese Taschenspielertricks zur Verschleierung und Umschichtung von eigentlichen Staatsausgaben werden gelegentlich noch getoppt, wenn Krankenkassen zu Selbstbedienungsläden werden.
2013 hatte der Gesundheitsfonds Rücklagen von mehr als 12 Mrd. Euro angehäuft, die der damalige Finanzminister Schäuble für die Sanierung des Bundeshaushalts verwenden wollte. 2016 wollte der damalige Gesundheitsminister Gröhe eine Milliarde Euro aus dem Gesundheitsfonds für die Versorgung von Flüchtlingen entnehmen und weitere 500 Millionen für den Aufbau der telemedizinischen Infrastruktur.
Die jährlichen Betragserhöhungen, auf jeden Fall sämtliche Zusatzbeiträge würden hinfällig, wenn Krankenversicherungen Kranke versichern und nicht länger als schwarze Kassen für Steuerlöcher geplündert würden.
DR. MED. BERND HONTSCHIK ist Chirurg und Buchautor.
Zuerst abgedruckt in der Frankfurter Rundschau – Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
Aktuell im Buchhandel: „Heile und herrsche. Eine gesundheitspolitische Tragödie“, Westend-Verlag
E-Mail: chirurg@hontschik.de
https://chirurg.hontschik.de/
In dieser Rubrik drucken wir abwechselnd Texte von Dr. Bernd Hontschik, Dr. Christine Löber und Dr. Matthias Soyka.