Ultraschall: Reduzierung der Prüfquoten
Qualitätssicherung
Ab sofort reduziert die KV Hamburg die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen einer Stichprobenprüfung zur Vorlage von Ultraschalldokumentationen aufgefordert werden. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss der KBV und des GKV-Spitzenverbandes.
Statt 6 Prozent werden bis auf weiteres nur 4 Prozent aller Genehmigungsinhaber zur Teilnahme an der Stichprobenprüfung aufgefordert. Weiterhin liegt der Schwerpunkt der Prüfung bei Ärztinnen und Ärzten, denen erstmalig eine Ultraschall-Genehmigung erteilt wurde.
Die KV Hamburg begrüßt die Reduzierung der Prüfquote, weil sie zu einer Entlastung der Praxen und der beratenden Sonografie-Kommission führt und zudem den guten Ergebnissen der Prüfungen der letzten Jahre Rechnung trägt.
Ansprechpartner:
Abteilung Qualitätssicherung
Marcia Bazelak, Tel.: 22802-305, marcia.bazelak@kvhh.de
Kay Siebolds, Tel.: 22802-478, kay.siebolds@kvhh.de