3/2023 3/2023

Liebe Leserin, lieber Leser!

Editorial

Die Maschinerie der "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" läuft, und inzwischen liegt die vierte Stellungnahme und Empfehlung mit dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland“ vor. Den Vorschlägen der Kommission zufolge sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) – bestehend aus Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und gemeinsamen Tresen – an allen Krankenhäusern der erweiterten Notfallversorgung (Stufe 2) und der umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3) eingerichtet werden.

In anderen Regionen könnte das dazu führen, dass KV-Notdienstpraxen abgebaut werden. In Hamburg jedoch würde eine solche bundeseinheitliche Regelung zu grotesken und völlig unwirtschaftlichen Ergebnissen führen: Hier kämen etwa sieben KV-Notdienstpraxen hinzu – obwohl die heutigen acht schon nicht vollständig ausgelastet sind.

Folgende Punkte aus dem Konzept stehen sicher auch auf der Krankenhaus-wünsch-Dir-was-Liste:

1. Die KV-Notdienstpraxen in den INZ sollen Montag bis Freitag von 14 bis 22 Uhr geöffnet sein. Wie soll das denn gehen? Soll ein großer Teil der Ärztinnen und Ärzte wirklich ab 14 Uhr die eigenen Praxen schließen, um in den Notdienstpraxen arbeiten zu können? Wo soll das medizinische Fachpersonal herkommen? Die Notdienstversorgung darf die Regelversorgung nicht konterkarieren und doppelte Strukturen zu Praxisöffnungszeiten können wir uns definitiv nicht leisten.

2. Über die Leitung der INZ sollen nach Vorstellung der Kommission KV und Krankenhaus verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, fällt die Leitung ans Krankenhaus – und damit wohl auch die Ersteinschätzung am Tresen. So könnten falsche Anreize gesetzt werden, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegenwirken.

Positiv ist zu vermerken, dass der Notruf 112 und die 116117 zusammengeführt werden sollen. Doch die Integration kann sowohl durch eine gemeinsame Leitstelle als auch durch eine feste Verbindung der bisherigen Leitstellen umgesetzt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Doch was auch immer am Ende umgesetzt wird: Die Kosten dürfen nicht den KV-Mitgliedern aufgebürdet werden, sondern müssen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg

Kontakt KVH-Journal
Wir freuen uns über Reaktionen auf unsere Artikel, über Themenvorschläge und Meinungsäußerungen.
Tel: 040 / 22802 - 655
E-Mail: redaktion@kvhh.de