Appell: Ausbildungsplätze für aus der Ukraine geflohene "Drittstaatler"
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Unter den vor dem Krieg geflohenen Menschen sind viele sogenannte Drittstaatler, darunter auch afrikanische Studierende der Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie.
Wie viele ukrainische Staatsangehörige mussten auch sie vor Bomben fliehen, waren dabei aber noch Benachteiligungen und Rassismus ausgesetzt.
In Deutschland angekommen, erfuhren sie nicht denselben Schutz wie Menschen mit ukrainischem Pass (z.B. ein Bleiberecht für zwei Jahre). In Hamburg erhalten sie lediglich eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für sechs Monate (und auch das nicht immer).
Eine garantierte Unterkunft oder finanzielle Absicherung bekommen sie nicht, nach einem halben Jahr droht ihnen die Abschiebung in ihre Heimatländer ohne die Möglichkeit, weiter zu studieren. Der einzige Ausweg dieser jungen Leute: ein vergüteter Ausbildungsplatz. Wer sich zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) oder zur Pflege- bzw. Altenpflegekraft ausbilden lässt, verdient im 1. Lehrjahr über 900 Euro und ist eventuell auch noch berechtigt, Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Das geforderte Sprachniveau zur Pflegeausbildung ist B2 – für die Drittstaatler, die im März zum Teil B1 absolvieren, wäre das bis zum Sommer unter Umständen machbar.
Für die MFA-Ausbildung gibt es kein gefordertes Sprachniveau (Angebot von parallel laufenden Sprachkursen in der Berufsschule vorhanden).
Den Drittstaatlern das zu gewähren, würde das Versprechen des Hamburger Senats erfüllen, allen aus der Ukraine geflüchteten Studierenden eine Chance zu geben. Zudem könnte das auch Deutschlands Mangel an qualifiziert Ausgebildeten entgegenwirken.
Weitere Informationen zur Unterstützung der Drittstaatler:
Dr. med. Frauke Schreck, Tel: 040 / 6063072
Dr. med. Sigrid Klose-Schlesier, Tel: 040 / 443117
E-Mail: dr-klose-schlesier@freenet.de