Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für Röntgenanwendungen
Qualitätssicherung
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat zum 17. November 2022 die diagnostischen Referenzwerte (DRWs) für Röntgenanwendungen aktualisiert.
Für folgende Untersuchungsbereiche sind neue Werte festgelegt worden:
für konventionelle Projektionsaufnahmen am Erwachsenen
für mammographische Untersuchungen
für konventionelle Projektionsaufnahmen am Kind
für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Erwachsenen
für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Kind
für interventionelle Eingriffe am Erwachsenen
für CT-Untersuchungen am Erwachsenen
für CT-Untersuchungen am Kind
für DVT-Untersuchungen am Erwachsenen
Bei den nuklearmedizinischen Untersuchungen gelten die DRWs vom 15. Juni 2021 weiter.
Gemäß § 122 (3) der Strahlenschutzverordnung sind die DRW bei Untersuchungen am Menschen zu Grunde zu legen. Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, die DRWs bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten abzufragen und die Auswertungen an das Bundesamt für Strahlenschutz weiter zu leiten.
Ansprechpartner: Abteilung Qualitätssicherung / Ärztliche Stelle
Sophie Heiber, Tel. 040 / 22802-469
Heike Malzfeldt, Tel. 040 / 22802-434
Mirja Poggenberg, Tel. 040 / 22802-548