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Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für Röntgenanwendungen

Qualitätssicherung

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat zum 17. November 2022 die diagnostischen Referenzwerte (DRWs) für Röntgenanwendungen aktualisiert.
Für folgende Untersuchungsbereiche sind neue Werte festgelegt worden:

  • für konventionelle Projektionsaufnahmen am Erwachsenen

  • für mammographische Untersuchungen

  • für konventionelle Projektionsaufnahmen am Kind

  • für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Erwachsenen

  • für diagnostische Durchleuchtungsuntersuchungen am Kind

  • für interventionelle Eingriffe am Erwachsenen

  • für CT-Untersuchungen am Erwachsenen

  • für CT-Untersuchungen am Kind

  • für DVT-Untersuchungen am Erwachsenen

Bei den nuklearmedizinischen Untersuchungen gelten die DRWs vom 15. Juni 2021 weiter.

Gemäß § 122 (3) der Strahlenschutzverordnung sind die DRW bei Untersuchungen am Menschen zu Grunde zu legen. Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, die DRWs bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten abzufragen und die Auswertungen an das Bundesamt für Strahlenschutz weiter zu leiten.

Bekanntmachung der aktualisierten Werte

Ansprechpartner: Abteilung Qualitätssicherung / Ärztliche Stelle
Sophie Heiber, Tel. 040 / 22802-469
Heike Malzfeldt, Tel. 040 / 22802-434
Mirja Poggenberg, Tel. 040 / 22802-548