Krankenbeförderung auch per Videosprechstunde und eingeschränkt telefonisch verordnungsfähig
Aus der Praxis für die Praxis
Künftig ist es möglich, Krankenbeförderungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde zu verordnen.
Wesentliche Bedingungen:
Die Patientin oder der Patient muss der Praxis schon persönlich bekannt sein.
Die medizinischen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankenbeförderung müssen per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist eine erneute unmittelbare Untersuchung vor Ort erforderlich.
Ausnahmsweise kann die Verordnung einer Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt erfolgen, wenn alle relevanten Informationen bereits durch eine frühere persönliche Behandlung oder eine Videosprechstunde vorliegen.
Die Authentifizierung der Versicherten ist in jedem Fall durch die Verordnenden sicherzustellen.
Weitere Informationen zur Verordnung einer Krankenbeförderung
Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802