2/2025 2/2025

Keine Stichprobenprüfungen mehr im Bereich Kernspintomographie

Qualitätssicherung

Die Stichprobenprüfungen der ärztlichen Dokumentation im Bereich Kernspintomographie fallen für mindestens fünf Jahre (bis Januar 2030) weg. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2024 beschlossen. Begründet wird dies mit den gleichbleibend positiven Prüfungsergebnissen in den vergangenen Jahren. Die Entscheidung des G-BA geht auf einen Evaluationsbericht des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQua-Institut) von 2021 zurück.

Die KV Hamburg begrüßt den Beschluss, nach der Computertomographie auch die Kernspintomographie von stichprobenartigen Prüfungen auszunehmen. Hierdurch verringern sich die Bürokratieaufwände für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die Mitglieder der Qualitätssicherungs-Kommission, ohne dass die hohe Qualität der Patientenversorgung gefährdet ist.

Der G-BA wird 2028 darüber beraten, ob fachliche, medizinische Gründe oder andere Erkenntnisse, zum Beispiel neue Untersuchungsmethoden vorliegen, die eine Wiederaufnahme der Stichprobenprüfung ab 1. Januar 2030 erforderlich machen.

Hiervon nicht berührt ist die Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen in der MR-Angiographie (jährlich 20% der abrechnenden Ärzte).

Ansprechpartner: Abteilung Qualitätssicherung
Güler Aykac, Tel: 040 / 22802 – 895
gueler.aykac@kvhh.de