Satzungsimpfungsvereinbarung mit der Mobil Krankenkasse
Die Mobil Krankenkasse hat mit der KV Hamburg einen Vertrag über Reiseimpfungen und andere über die Stiko-Empfehlung hinausgehende Schutzimpfungen (Satzungsimpfungen) abgeschlossen.
Der jeweilige Impfstoff ist mit Muster 16 auf den Namen des Patienten/der Patientin zu Lasten der Mobil Krankenkasse zu beziehen. Das Markierungsfeld 8 (Impfstoffe) des Muster 16 ist anzukreuzen. Auf diesem Arzneiverordnungsblatt ist ausschließlich der jeweilige Impfstoff für die in diesem Vertrag vereinbarten Impfungen zu verordnen. Ein Bezug der Impfstoffe zu Lasten des Sprechstundenbedarfs (SSB) ist ausgeschlossen.
Vertragstext im Internet
Abrechnungs-Übersicht zu allen gültigen Impf-Zusatzvereinbarungen (inkl. Mobil Krankenkasse)