Weiterentwicklung des ambulanten Operierens
Zur Förderung des ambulanten Operierens haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen.
Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar ambulant durchführen können. Eine erste Möglichkeit zur verlängerten Nachbeobachtung ist ebenfalls vorgesehen.
Außerdem wurde die Kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im EBM überprüft und die Bewertung angepasst.
Insgesamt werden mindestens 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: ein durchschnittliches Plus bei den geförderten Operationen von 30 Prozent.
Der Katalog der Operationen, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ambulant durchführen dürfen, wird um fast 200 neue Leistungen erweitert.
Der Beschluss ist Anfang des Jahres in Kraft getreten.
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