2/2023 2/2023

eArztbrief per Mausklick verschicken

Noch werden Arztbriefe oft per Post oder Fax verschickt. Der Postweg ist langsam, und das Fax sollten die Praxen heutzutage nicht mehr nutzen. Es ist nicht auszuschließen, dass beim Fax-Versand Teile unleserlich werden. Manchmal bricht die Übertragung unvermittelt ab. Der Absender weiß zudem nicht, wer die Seiten aus dem Fax-Gerät nimmt und ob sie tatsächlich beim richtigen Empfänger landen. Datenschutzbehörden raten deshalb, personenbezogene und medizinische Daten nicht per Fax zu übermitteln.

Alternative zu Brief und Fax

Abhilfe verspricht der Versand des eArztbriefs über die TI. Voraussetzung für die Übermittlung des elektronischen Arztbriefes ist der E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Die meisten Praxen dürften KIM bereits von der eAU her kennen. Übermittelte Informationen können in KIM nur von Sender und Empfänger gelesen werden. Somit entsteht ein geschützter Bereich, in dem die Informationen ausgetauscht werden. Zusätzlich ist KIM an das jeweilige PVS angebunden, so dass Informationen ganz einfach per Mausklick gesendet werden können.
Refinanziert wird KIM seit April 2022 mit einmalig 200 Euro pro Praxis. Hinzu kommen 23,40 Euro je Praxis und Quartal für den laufenden Betrieb.
Für die Nutzung des eArztbriefes sind darüber hinaus folgende Komponenten notwendig:

  • die aktuelle Konnektorversion,

  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation, um signieren und damit digital unterschreiben zu können,

  • sowie das eArztbrief-Modul des jeweiligen PVS-Herstellers.

Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, steht dem Versenden und Empfangen von eArztbriefen nichts mehr im Wege.
Die registrierten Nutzer sind im Verzeichnisdienst von KIM - ähnlich einem allgemeinen Adressbuch - gelistet. Sollte nicht erkennbar sein, ob der Empfänger eine KIM-Adresse hat, hilft ein kurzer Anruf. Tipp: Am Anfang den eArztbrief nur an bekannte Praxen versenden.
Falls sich herausstellt, dass die Empfänger-Praxis keine KIM-Adresse hat, muss der Arztbrief ausgedruckt und auf dem Postweg verschickt werden.
Der eigentliche Arztbrief wird als Anhang einer KIM-Nachricht übermittelt, der immer erst geöffnet werden muss, um ihn lesen zu können. Das Anhängen von Befunden wie etwa Röntgenbildern wird bislang nicht vergütet.
Damit der Absender weiß, dass sein Brief beim Empfänger angekommen ist, kann eine Eingangsbestätigung verschickt werden.
Die Vergütung über EBM liegt für jeden versendeten eArztbrief bei 28 Cent und für jeden empfangenen eArztbrief bei 27 Cent. Für Versand und Empfang gibt es aber einen Höchstwert pro Quartal. Ist er erreicht, wird für jeden weiteren Brief kein Honorar mehr ausgelöst. Anders ist das bei der Strukturförderpauschale von 11 Cent je eArztbrief für den Absender. Sie ist extrabudgetär und wird immer gezahlt, unabhängig von der Zahl der versendeten eArztbriefe.

Weitere Infos auf der Website der KV Hamburg

Ansprechpartner:
KV Hamburg Online-Services
E-Mail: online-services@kvhh.de
Tel: 040 / 22802 – 588, -554, -862