12/2025 12/2025

DMP-Patientenschulungen auch per Video möglich

DMP-Patientenschulungen können seit 1. Oktober 2025 auch im Videoformat erbracht werden. Darauf haben sich die Hamburger Krankenkassen / -verbände und die KV Hamburg verständigt und setzen damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. November 2023 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) vertraglich um.
Die nachfolgend benannten Schulungsprogramme können als Videoschulung erbracht werden:

  • Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern, Asthma-Kleinkindschulung (ASEV)

  • AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. (AGAS)

  • Medias 2 (Mehr Diabetes Selbst- Management für Typ 2)

  • Medias 2 BOT+SIT+CT

  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen

  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Insulin spritzen (konventionelle Insulintherapie)

  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen

  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie

  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie

Vorgaben des Schulungscurriculums verbindlich

Ob und in welchem Umfang (ganz oder teilweise) eine DMP-Schulung im Videoformat erbracht werden kann, legt der jeweilige Autor des Schulungsprogramms fest. Denn gemäß § 4 Abs. 3a der DMP-A-RL müssen im Schulungscurriculum folgende Aspekte festgelegt werden:

  • für das Videoformat geeignete Anteile inklusive Empfehlungen zur Durchführung im Videoformat

  • erforderliche Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer

  • strukturelle Anforderungen (z.B. Gruppengröße)

  • erforderliche Maßnahmen des Qualitätsmanagements

Anforderungen Videosprechstunde beachten

Für den Einsatz von Videoschulungen gelten die Anforderungen an technische Verfahren gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V) entsprechend.
Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss der schulende Arzt für das jeweilige Thema mindestens ein Präsenzangebot anbieten.

Abrechnung

Für die Abrechnung einer Video-Schulung muss vom Arzt neben der bereits bekannten GOP für die Unterrichtseinheit zusätzlich die GOP 99499 (Kenn-Nummer für Videoschulungen) angegeben werden. Die DMP-Schulungsvergütungen bleiben unverändert.

Vollständiger DMP-Nachtrag im Internet

Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802