12/2022 12/2022

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Editorial

Der Kostendruck auf die Praxen nimmt zu. Die Vertreterversammlung der KV Hamburg forderte am 2. November 2022 in einer einstimmig angenommenen Resolution ein finanzielles Unterstützungspaket für die ambulante Versorgung. Bei den Mitgliedern der Vertreterversammlung stößt auf Unverständnis, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Acht-Milliarden-Euro-Unterstützung für die Krankenhäuser in Aussicht stellt, die Niedergelassenen aber vollständig ignoriert.

Auch die KBV hat sich deutlich positioniert. Es bestehe „dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen zu schützen“, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Deshalb sei es unabdingbar, dass auch die niedergelassenen Praxen in die geplanten Härtefallregelungen aufgenommen werden.

Den Praxen wäre allerdings schon geholfen, wenn sie bekämen, was ihnen eigentlich ohnehin zusteht: eine volle Auszahlung der Honorare und ein realistischer Inflationsausgleich. Doch auch die Krankenkassen verweigern sich. Sie fordern für die kommenden zwei Jahre jeweils Nullrunden beim vertragsärztlichen Honorar – obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, die Investitions- und Betriebskosten bei der Anpassung des Orientierungspunktwerts für das Honorar zu berücksichtigen.

Statt nach Kassenlage die ambulante Versorgung zu schwächen, sollte die GKV solide finanziert werden. Der Vorsitzende der KV-Vertreterversammlung, Dr. Dirk Heinrich, hat in dieser Ausgabe des KVH-Journals einige überzeugende Lösungsansätze zusammengetragen.

JOHN AFFUL,
Vorsitzender der KV Hamburg

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