Impfleistungen weiterhin extrabudgetär
Das GKV-Spargesetz überführt zahlreiche bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Wichtig zu wissen: Impfleistungen sind davon nicht betroffen.
Bei vielen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten besteht Unsicherheit darüber, wie bislang extrabudgetäre Impfleistungen künftig vergütet werden.
Die KV Hamburg geht davon aus, dass Impfleistungen auch künftig extrabudgetär vergütet werden. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Impfleistungen also weiterhin nach den dafür bisher geltenden Regelungen extrabudgetär abrechnen.