Fragen und Antworten
Aus der Praxis für die Praxis
In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team (ehem. Infocenter) gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802
Ich bin Frauenärztin. Meine Patientin befindet sich derzeitig im Mutterschutz. Darf ich sie krankschreiben?
Nein. Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie § 3 Absatz 2 kann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, da für die Dauer der Mutterschutzfristen das Arbeitsverhältnis ruht. Dasselbe gilt für die Elternzeit.
Ich bin Frauenärztin und habe eine Patientin, die als „sonstiger Kostenträger“ abgerechnet wird. Muss ich hier keine elektronische Dokumentation im Rahmen der Früherkennung von Zervixkarzinom machen?
Nein, bei der besonderen Personengruppe „sonstige Kostenträger“ handelt es sich um Versicherte, die sich nicht in einem regulären Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Somit muss eine Dokumentation für Patienten der besonderen Personengruppen nur in der PVS-Software und nicht im oKFE Dokumentationsmodul durchgeführt werden. Diese verbleibt in der Praxis und wird nicht an die Datenannahmestelle der KV Hamburg versandt.
Ich möchte gerne die Funktionalität meines Online-Portals erweitern. Kann ich für meine Praxismitarbeiter eine Zugangsberechtigung vergeben lassen?
Ja, für ausgewählte Mitarbeiter ist es möglich, individuelle Portalzugänge zur Verfügung zu stellen, die auch eingeschränkt werden können. Hierbei kann beispielsweise eine Berechtigung für die Terminservicestelle vergeben werden, um die Termine verwalten zu lassen. Melden Sie sich hierfür im Online Portal an und wählen in der Menüleiste den Punkt „Einstellungen“ und anschließend „Mitarbeiterverwaltung“ aus. Nun haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiter anzulegen. Weitere Informationen sowie Anleitungen zur Zugangsberechtigung für Praxismitarbeiter finden Sie auf unserer Homepage.
Ich habe gehört, dass der Authentifizierungszuschlag für die Videosprechstunde bis Ende 2025 verlängert wurde. Ist das korrekt?
Ja, für die Überprüfung und die händische Erfassung der Daten der elektronischen Gesundheitskarte (Authentifizierung) von unbekannten Patienten vor Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Die zum Jahresende auslaufende Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale wird weiterhin mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 abgerechnet. Dieser ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Ich bin Hausarzt. Es kommt häufig vor, dass fachärztliche Kollegen gemeinsame Patienten, die ich zur Mit- oder Weiterbehandlung überwiesen habe, mit einer Therapieempfehlung an mich zurückschicken, damit ich die entsprechende Verordnung vornehme. Ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig?
Nein. Im BMV-Ä ist geregelt, dass bei einer Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung die gebietsbezogene Erbringung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und Tätigkeiten an den weiterbehandelnden Arzt übertragen wird. Bei Mitbehandlung eines Patienten durch einen fachärztlichen Kollegen ist dieser also zur Verordnung der erforderlichen Medikamente seines Fachgebietes verpflichtet.
Ich bin psychologischer Psychotherapeut. Ist es möglich, eine Probatorik während einer Krankenhausbehandlung in meiner Praxis durchzuführen?
Ja. Sofern sich nach einer Krankenhausbehandlung eine ambulante psychotherapeutische Behandlung anschließen soll, können erforderliche probatorische Sitzungen bereits frühzeitig auch in den Räumen des Krankenhauses sowie in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Durch diese Regelungen soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthaltes so weit vorbereitet werden, dass die Patienten nahtlos weiterbehandelt werden können. Hierbei sollen insbesondere Behandlungsunterbrechungen vermieden werden.
Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.
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