Neues DMP Rheumatoide Arthritis
Zwischen den Hamburger Krankenkassen und der KV Hamburg konnte das neue DMP Rheumatoide Arthritis vereinbart werden. Der Vertrag tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Ärztinnen und Ärzte die Abrechnungsgenehmigungen für die Erbringung der Leistungen bei der KV Hamburg beantragen. Teilnahmeberechtigt sind Hausärzte gem. § 73 Abs. 1a SGB V, Rheumatologen und Orthopäden.
Als Schulungsprogramme für Patienten wurden das „Strukturierte Patienteninformation Rheumatoide Arthritis - StruPi-RA“ und die „Basisschulung RA“ vereinbart. Um die Schulungen erbringen zu können, ist ebenfalls eine Abrechnungsgenehmigung bei der KV Hamburg zu beantragen. Notwendig dafür ist die Vorlage einer Schulungsberechtigung.
Die Leistungen im Rahmen des DMP (z.B. Einschreibung von Patienten) dürfen erst ab dem 1. Januar 2027 erbracht und abgerechnet werden.
Ansprechpartner:
Mitgliederservice
Tel: 040 / 22802 -802