Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Komponenten ausgetauscht werden müssen
Zahlreiche Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) müssen bis Jahresende auf das neue Verschlüsselungsverfahren ECC umgestellt werden. Hintergrund ist eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur. Das bisher genutzte Verschlüsselungsverfahren RSA darf ab Ende des Jahres in Deutschland nicht mehr verwendet werden.
Von der Umstellung auf das Verschlüsselungsverfahren ECC sind nicht alle Praxen in gleichem Umfang betroffen. Entscheidend ist, welche der in der Praxis eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind.
Um diese Komponenten geht es:
Konnektor
Gerätekarte in den eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT)
Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B)
Praxisverwaltungssystem & KIM
Konnektor
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister oder Anbieter in Verbindung, um mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bei Konnektoren, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 produziert wurden, müssen die Zertifikate um jeweils drei Jahre verlängert werden. Damit erfolgt automatisch auch eine Umstellung auf das neue Verschlüsselungsverfahren ECC. Die Umstellung kann normalerweise von extern durch den IT-Dienstleister erfolgen - ein Besuch vor Ort in der Praxis ist dafür nicht nötig.
Konnektoren der Baujahre 2019 oder älter, bei denen das Zertifikat zum 31. Dezember 2025 abläuft, müssen ausgemustert werden. Hier gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Die Praxis kann entweder einen neuen Konnektor kaufen oder sie beauftragt ein Rechenzentrum.
Bei der Rechenzentrums-Lösung benötigen die Praxen für die TI-Anbindung keinen eigenen Konnektor mehr. Die Praxis verbindet sich per sicheren VPN-Zugang mit einem Rechenzentrum, wo in geschützter Umgebung ein TI-Gateway steht. Konfigurationen, Wartungsarbeiten und das Einspielen neuer Updates erfolgen als „TI-as-a-Service“ zentral und werden durch den von der Gematik zugelassenen Anbieter durchgeführt.
Die Anbindung ans Rechenzentrum ist meistens jedoch mit Zusatzkosten verbunden, die durch die von der KV Hamburg ausbezahlten TI-Pauschalen nicht abgedeckt sind. Mehrkosten entstehen vor allem durch eine Firewall, um vor Ort Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Preismodelle sind hier sehr unterschiedlich und umfassen unterschiedliche Leistungen, sodass sich Praxen im Vorfeld informieren sollten.
Die Anbindung an ein Rechenzentrum scheint etwas praktikabler zu sein als einen neuen Konnektor anzuschaffen – auch vor dem Hintergrund, dass die Gematik einen Übergang in die so genannte TI 2.0 plant, die ohne Hardware-Konnektoren auskommen soll. Konnektoren sollen in den Praxen nach Vorstellung der Gematik nur noch bis Ende 2030 eingesetzt werden. Egal für welche Variante sich eine Praxis entscheidet: Es sollte genügend Vorlaufzeit eingeplant werden, um einen Umstieg zum Jahreswechsel hinzubekommen.
Gerätekarte in den eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT)
Bitte fragen Sie Ihren IT-Dienstleister, ob die in Ihrem e-Health-Kartenterminal installierte Gerätekarte (gSMC-KT) ausgetauscht werden sollte.
Die Nutzung einer gSMC-KT 2.0 wird ab Januar 2026 nicht mehr empfohlen, bleibt aber bis Ende Dezember 2026 zulässig. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Karte gegen eine gSMC-KT 2.1 ausgetauscht werden.
Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B)
Alle Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B-Karten), die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren (Kartengeneration 2.0), dürfen ab Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum. Ein Wechsel zur Kartengeneration 2.1 ist zwingend erforderlich. Laut Gematik kontaktieren die Kartenanbieter von sich aus die Ärzte bzw. Psychotherapeuten, wenn ein Wechsel erforderlich ist.
Praxissoftware und KIM-Client aktualisieren
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Softwarekomponenten das neue Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen.
Die Umstellung auf ECC ist nötig, um die Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten. Praxen sollten frühzeitig handeln, um eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen und ab dem 1. Januar 2026 weiterhin mit der TI arbeiten zu können.
Ansprechpartner:
KV Hamburg Online-Services
Tel: 040 / 22802 -554, -862
online-services@kvhh.de