ePA-Nutzung wird verpflichtend
Editorial

Ab 1. Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtend. Wer die technischen Voraussetzungen bis Ende des 4. Quartals nicht erfüllt, muss mit Sanktionen rechnen.
Doch rund 20 Prozent der PVS-Hersteller haben ihr ePA-Modul noch gar nicht ausgeliefert – so dass diese Systeme noch nicht getestet werden konnten. Wie sollen die betroffenen Praxen unter diesen Voraussetzungen eine reibungslose Einführung der ePA sicherstellen, geschweige denn die Integration in den Versorgungsalltag vorbereiten?
Bei den bisher verfügbaren Systemen gibt es erhebliche Unterschiede in der Praxistauglichkeit. Einige Praxen berichten von positiven Erfahrungen und sehen bereits jetzt einen hohen Nutzen der ePA. Von unseren Praxen wissen wir aber auch, dass einige Lösungen noch deutlich verbesserungsbedürftig sind.
Die unzureichende Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur sowie der ePA und anderer Anwendungen ist nicht akzeptabel. Das führt im Praxisalltag zu Verzögerungen und beeinträchtigt die Patientenversorgung.
Für einen größeren Nutzen der ePA in den Praxen müssen die Krankenhäuser jetzt unbedingt nachziehen. Trotz Nutzungsverpflichtung ab 1. Oktober 2025 und Fördermitteln sind nach DKG-Umfragen nur neun Prozent ePA-ready. Erstaunlicherweise sind Sanktionen hier erst ab dem 2. Quartal 2025 gesetzlich geregelt. Wir erwarten hier zumindest eine Gleichbehandlung für die Praxen.
Auch die Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenkassen über ihre neue ePA, ihr Widerspruchsrecht oder die Steuerung der Zugriffsrechte ist maximal unzureichend.
Unsere Forderungen sind, dass die Gematik ihrer Verantwortung nachkommt und die Betriebsstabilität der TI sicherstellt, dass Praxen grundsätzlich keine Sanktionen für nicht funktionierende oder verfügbare Technik auferlegt werden und dass die Krankenkassen ihren Aufklärungspflichten endlich nachkommen.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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