Kommunikations-Chaos zur Einführung der ePA
Editorial
Der ursprünglich vorgegebene Zeitplan zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist in den Praxen ganz offenbar nicht zu halten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bekannt gegeben, dass die Praxisverwaltungssoftware-Hersteller außerhalb der Modellregionen nicht mehr verpflichtet sind, alle Praxen bis zum 15. Januar 2025 mit einem ePA-Modul auszustatten.
Damit verbunden sind zwei Nachrichten des BMG an die Praxen. Erstens: Der bundesweite Rollout der ePA soll erst stattfinden, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen als gut bewertet werden und die PVS-Hersteller vollständig zertifiziert sind. So weit, so gut.
Zweitens: Die Sanktionen gegen Praxen, die kein ePA-Modul installiert haben, sind vorerst ausgesetzt (aber nicht grundsätzlich aufgehoben, was wir scharf kritisieren).
Das heißt: Auf Seite der Praxen gibt es keinen konkreten Termin für den bundesweiten Rollout. Die Patientinnen und Patienten werden weiterhin wie geplant ab 15. Januar sukzessive mit der ePA ausgestattet – sodass die Praxen ihnen dann möglicherweise erklären müssen: „Tut uns leid, wir können noch nicht mit der ePA arbeiten.“
Das hätte vermieden werden können, wenn der Gesamtstart der ePA verschoben worden wäre. Was für ein Kommunikationsdurcheinander – das die Praxen wieder belasten wird.
Für einen erfolgreichen Rollout der ePA, die dann für Praxen und Patientinnen und Patienten gleichermaßen funktioniert, braucht es eine breite und auskömmliche Testung sowie die Festlegung von Kriterien, die vor einem bundesweiten Rollout erreicht werden müssen. Und eine transparente und klare Kommunikation mit einem passenden zeitlichen Vorlauf.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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