Honorarverteilung: Wie funktioniert das PLB-System?
Aus der Praxis für die Praxis
In der fachärztlichen Versorgung wird das MGV-Honorar seit Anfang 2024 anhand von Praxisbezogenen Leistungsbudgets (PLB) verteilt. Jeder Praxis wird ein bestimmtes PLB zugeteilt, bis zu dessen Grenze alle erbrachten Leistungen voll vergütet werden. Hier einige Fragen, die zu diesem Honoarverteilungssystem immer wieder gestellt werden.
Warum hängt die Höhe meines künftigen PLB davon ab, wie viel Honorar ich aktuell anfordere? Grundlage für die Zuteilung des PLB ist der individuelle Anteil des Arztes am Leistungsbedarf der Arztgruppe im Vorjahresquartal. Zunächst wird ein Individuelles Leistungsbudget (ILB) für den einzelnen Arzt errechnet. Die ILB von fachgleichen Ärzten einer Praxis werden dann addiert und ergeben das PLB. Der individuelle Vorjahresbezug sorgt dafür, dass das Leistungsgeschehen in einer Praxis auch Auswirkungen auf die Folgejahresquartale hat.
Ich möchte gern mein PLB erhöhen. Erreiche ich das, indem ich mehr Leistungen erbringe? Wenn Sie mehr Leistungen erbringen, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr PLB steigt. Ob das tatsächlich geschieht, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie mehr Leistungen erbringen, während das Leistungsgeschehen im Rest Ihrer Arztgruppe gleichbleibt, wird sich Ihr PLB im Folgejahresquartal erhöhen. Das geschieht auf Kosten der anderen Mitglieder der Arztgruppe, denn es steht nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Für die Praxen innerhalb der Arztgruppe gibt es eine Verlustbegrenzung von 97 Prozent. Das bedeutet, dass eine Praxis nicht mehr als 3 %, bezogen auf ihren relativen Anteil an der Honorarauszahlung der Arztgruppe, verlieren darf. Diese Regelung begrenzt entsprechend auch den PLB-Anstieg für eine Praxis, die mehr Leistungen erbringt.
Kann eine Arztgruppe ihr Honorarbudget auf Kosten anderer Arztgruppen ausweiten? Der hausärztliche und der fachärztliche Versorgungsbereich sind strikt getrennt. Für den fachärztlichen Versorgungsbereich gilt: Wenn die Praxen einer Arztgruppe insgesamt mehr Leistungen erbringen als im Vorjahresquartal, kann ihr Honorarbudget auf Kosten anderer Arztgruppen steigen – auch dies allerdings nur begrenzt. Denn auch im Verhältnis zwischen den Arztgruppen gibt es eine Verlustbegrenzung – in diesem Fall von 99 Prozent. Das heißt: Das Honorarbudget einer Arztgruppe kann maximal auf 99 Prozent des relativen Anteils des Vorjahrsquartals absinken. Entsprechend begrenzt ist die Möglichkeit einer anderen Arztgruppe, durch mehr Honoraranforderung ihr Budget auszuweiten.
Was sagt die Auszahlungsquote aus? Die Auszahlungsquote beantwortet die Frage, wie viel Prozent Ihrer Honoraranforderung an Sie ausgezahlt wurde. Bis zur PLB-Grenze werden alle von der Praxis erbrachten Leistungen voll vergütet. Darüber hinausgehende Honoraranforderungen werden quotiert ausgezahlt. Wenn Sie eine hohe Auszahlungsquote haben, zeigt das, dass der Teil Ihrer Honoraranforderung, der über die PLB-Grenze hinausgeht, verhältnismäßig gering ist. Zudem kann die Auszahlungsquote einen Hinweis auf die Entwicklung des PLB im Folgejahresquartal geben: Eine im Vergleich zur eigenen Arztgruppe deutlich unterdurchschnittliche Auszahlungsquote erhöht die Chance auf ein höheres PLB, eine deutlich überdurchschnittliche hingegen lässt ein zukünftig sinkendes PLB erahnen.
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