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Neues Formular für Reha-Sport

Ab dem 1. Januar 2023 ist für die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ein neues Muster 56 zu verwenden. Die alten Vordrucke dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Hier ein Überblick, was sich auf der neuen Vordruck-Version ändert.

Angabe von ICD-10-Diagnosen
Ärztinnen und Ärzte tragen die verordnungsrelevanten Diagnosen und Nebendiagnosen künftig als ICD-10-GM-Code in das Verordnungsformular ein. Die Verordnungssoftware kann dabei den elektronisch hinterlegten ICD-10-Klartext direkt in das Diagnose-Feld übernehmen.

Erhöhter Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen
Durch ein neues Ankreuzfeld können Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Teilhabebedarf auf der Verordnung kenntlich machen, damit beispielsweise Patienten mit einer Lähmung oder Hirnverletzung von spezifischen Übungsgruppen profitieren können.

Ergänzung der Liste der Krankheiten mit erweitertem Leistungsumfang
Die Liste der Erkrankungen, die einen erweiterten Leistungsumfang begründen, wurde ergänzt. Neu sind:

  • leichte bis mittelgradige dementielle Syndrome,

  • Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen und

  • mittelgradige Intelligenzminderung.

Außerdem ist die Liste nicht mehr abschließend. Es ist möglich, eine vergleichbare Erkrankung im Feld Diagnose/Nebendiagnose anzugeben und dies in der Liste mit einem Kreuz bei „andere vergl. Krankheit(en)“ kenntlich zu machen.

Ausdauer- und Kraftausdauerübungen statt Leichtathletik
Die Rehabilitationssportart „Leichtathletik“ wurde in „Ausdauer- und Kraftausdauerübungen“ umbenannt, um ein größeres Leistungsspektrum zu ermöglichen.

Herzinsuffizienzgruppen
Künftig können auch spezielle Herzinsuffizienzgruppen für Patienten mit hohem vaskulären Ereignisrisiko verordnet werden. Bei den Herzinsuffizienzgruppen ist (anders als bei den Herzgruppen) eine ständige ärztliche Anwesenheit erforderlich.

Erst- und Folgeverordnung
Die Felder für Erst- und Folgeverordnungen wurden optisch deutlicher gegliedert.

Empfohlene Anzahl Übungseinheiten
Die Angabe der empfohlenen Anzahl Übungseinheiten pro Woche erfolgt getrennt nach Rehabilitationssport und Funktionstraining (als Trocken- oder Wassergymnastik). Nun ist es möglich, beim Funktionstraining eine Kombination aus Wasser- und Trockengymnastik zu empfehlen.

Abweichung von den Richtwerten zum Umfang der Leistungen
Das Feld zur Angabe einer von den Richtwerten abweichenden Anzahl von Übungseinheiten wurde unter die Angabe der empfohlenen Anzahl Übungseinheiten verschoben.

Themenseite auf der KBV-Website zur Medizinische Rehabilitation
KBV-PraxisInfo "Änderungen auf Formular für Reha-Sport und Funktionstraining ab 1. Januar 2023"

Ansprechpartner: Verordnung und Beratung
Tel: 040 / 22802 -571, -572
E-Mail: verordnung@kvhh.de