KV-Praxen als Sicherstellungsinstrument
Editorial
Um KV-Eigeneinrichtungen zu einem wirksamen Instrument für die Sicherstellung zu machen, ist eine Gesetzesänderung nötig: Die in der KV-Praxis angestellten Ärztinnen und Ärzten müssen nach einigen Jahren einen gesicherten Anspruch auf einen Arztsitz bekommen.
Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer auf unsere Initiative hin in das Gesetzgebungsverfahren des GVSG eingebracht.
Warum ist das wichtig? KV-Praxen sollen im Idealfall keine Dauereinrichtungen sein, sondern jungen Ärztinnen und Ärzten den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Doch derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Angestellte einer KV-Praxis diese nach einiger Zeit selbst übernehmen können. Hamburg ist ein einziges, nicht unterteiltes Planungsgebiet, und die Zulassung ist für fast alle Fachgruppen gesperrt.
Deshalb unser Appell an die Bundesgesundheitspolitik: Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass wir jungen Ärztinnen und Ärzten in KV-Eigeneinrichtungen eine berufliche Perspektive bieten können – in Gegenden, in denen sie gebraucht werden.
John Afful,
Vorsitzender der KV Hamburg
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