ePA-Einführung zunächst freiwillig – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleibt für die Praxen zunächst freiwillig. So erhalten sie Zeit, sich mit der ePA vertraut zu machen. Seit Ende April 2025 statten Softwarehersteller die Praxen mit den ePA-Modulen aus. Bei Fragen hierzu helfen die Softwarehersteller oder IT-Dienstleister.
Ab 1. Oktober ist die Nutzung der ePA für alle Praxen verpflichtend.
Weitere Informationen:
www.kbv.de/html/epa.php
Ansprechpartner:
KV Hamburg Online-Services
Tel: 040 / 22802 - 588, -554, -862
E-Mail: online-services@kvhh.de