Qualifizierung für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Hausärztinnen und Hausärzte, die nach einer Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2023 außerklinische Intensivpflege verordnen wollen, benötigen dafür eine Genehmigung der KV. Voraussetzung für die Genehmigung ist eine schriftliche Bestätigung über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patienten – oder eine Absichtserklärung, sich innerhalb von sechs Monaten diese Kompetenzen anzueignen (siehe Antragsformular). Im Falle der Absichtserklärung erhalten die Hausärztinnen und Hausärzte eine Übergangsgenehmigung bis zum Nachweis der absolvierten Fortbildung.
Nun steht hierfür eine Online-Fortbildung zur Verfügung. Sie ist mit bis zu neun CME-Punkten zertifiziert und umfasst drei Teile:
Teil 1 beinhaltet die Module „Krankheitsbilder“ und „Weaning – Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung“,
Teil 2 die Module „Hilfsmittel in der außerklinischen Intensivpflege – Beatmungsgeräte und Zubehör“ sowie „Therapieoptimierung“ und
Teil 3 das Modul „besondere Versorgungssituationen“.
Jeder Teil setzt sich aus den Lerninhalten und jeweils zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen zusammen.
Zur Fortbildung:
https://portal.kvhh.kv-safenet.de/ → Anwendungen → KBV-Fortbildung
Die außerklinische Intensivpflege wurde nach einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn neu aufgestellt. Der G-BA hat festgelegt, in welchen Fällen eine außerklinische Intensivpflege ärztlich verordnet werden darf, wann ärztlicherseits im Vorfeld einer Verordnung eine sogenannte Potenzialerhebung durchgeführt werden muss und welche ärztliche Qualifikation benötigt wird.
Eine Übergangsregelung ermöglicht es Praxen noch bis Ende Oktober 2023, nach den alten Regelungen zu verordnen.
Weitere Informationen zur außerklinischen Intensivpflege:
Themenseite der KV Hamburg (Antragsformular, fachliche Anforderungen, GOP, rechtliche Grundlagen)
KBV-Themenseite „außerklinische Intensivpflege“:
https://www.kbv.de/html/60812.php
Ansprechpartner: Abteilung Genehmigung
Inga Beitz, Tel: 040 / 22802-663
inga.beitz@kvhh.de
Tina Stasch, Tel: 040 / 22802-451
tina.stasch@kvhh.de
Sebastian von Borstel, Tel: 040 / 22802- 573
sebastian.vonborstel@kvhh.de