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Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Infocenter gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Infocenter Tel: 22802-900

definition

Was genau ist unter der ePA zu verstehen?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Die ePA bündelt alle Gesundheitsdaten, die bisher an verschiedenen Orten wie zum Beispiel in den Praxen und in Krankenhäusern abgelegt wurden, an einem Ort. Die Behandelnden können sich schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. Die Kommunikation unter den Ärzten oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ersetzt die ePA jedoch nicht. Wichtig ist: Die Datenhoheit liegt immer bei den Versicherten. Sie entscheiden, was die ePA enthält und wer darauf zugreifen darf.

Psychotherapeutische Praxen

Ich bin psychologischer Psychotherapeut. Muss auch ich in der Lage sein, die ePA zu nutzen?

Ja, seit dem 1. Juli 2021 müssen alle Ärzte und Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher oder vertragspsychotherapeutischer Leistungen um ein Prozent.

technische Voraussetzungen

Welche Ausstattung benötige ich, um die ePA nutzen zu können?

Die Grundvoraussetzung für die Nutzung der ePA ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Darüber hinaus ist folgende Ausstattung notwendig:

  • Update des Konnektors auf den ePA-Konnektor (PTV 4)

  • ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS)

  • elektronischer Heilberufsausweis 2. Generation (eHBA G2)

finanzierung

Welche Erstattungspauschalen erhalte ich für das Anbieten der ePA?

Die Kosten für die Grundausstattung und das Update auf die E-Health-Anwendungen sind bereits von anderen TI-Pauschalen abgedeckt. Laut TI-Finanzierungsvereinbarung werden folgende Beträge für die ePA erstattet:

  • Pauschale Update zum ePA-Konnektor: 400 Euro

  • PVS-Anpassung ePA: 150 Euro

Daneben gibt es den ePA Betriebskostenzuschlag in Höhe von 4,50 Euro je Quartal, dessen Erstattung automatisch erfolgt.

datenhoheit

Wer entscheidet darüber, welche Daten in der ePA hinterlegt werden?

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Dies bedeutet, dass ausschließlich Patienten darüber entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Darüber hinaus bestimmen Patienten darüber, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden.

Freischaltung

Wie erteilt mir ein Patient die Zugangsberechtigung für Daten auf seiner ePA?

Für die Freischaltung der ePA in der Praxis hat ein Patient verschiedene Möglichkeiten:

  • Er erteilt eine Zugangsberechtigung direkt über seine ePA-App auf dem Smartphone.

  • Ist die Freischaltung mittels der ePA-App nicht möglich, weil der Patient beispielsweise kein Smartphone bei sich hat, kann er den Zugriff über das Kartenterminal erlauben. Dafür benötigt er seine eGK und einen PIN von der Krankenkasse.

Alle Fragen der Patientinnen und Patienten zur Handhabung und Einrichtung der ePA beantwortet deren jeweilige Krankenkasse.

Einen Überblick zu allen Anwendungen der ePA erhalten Sie auf der Website der Gematik.