4/2025 4/2025

Netzwerke für psychiatrische Versorgung

von Dr. Guntram Hinz

Im Januar 2025 stellte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer den Hamburger Landespsychiatrieplan vor: Zur Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen sollen unter anderem Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) geschaffen werden. Unabhängig davon startete ein Jahr zuvor in Hamburg der „Netzverbund Hamburg zur Komplexversorgung psychisch schwer Kranker“.

Der Veröffentlichung des Hamburger Psychiatrieplans ging eine fast dreijährige Vorbereitung im Amt für Gesundheit voraus. Zahlreiche Vertreter aus der psychiatrischen Versorgung in Hamburg wurden dabei beteiligt wie auch Experten überregionaler Modelle.
Auf einem Fachkongress im November 2023 stellten zudem Entwickler aus europäischen Nachbarstaaten dortige Einrichtungen vor, die in der Versorgung schwer psychisch kranker Menschen Relevanz haben.

Welches sind die wichtigsten Eckpunkte des Psychiatrieplans für Hamburg?

Ziel ist eine bessere Betreuung schwer psychisch kranker Menschen aller Altersgruppen mit komplexem Hilfebedarf. Zu deren bedarsforientierter und wohnortnaher Versorgung sollen die unterschiedlichen Angebote zur Früherkennung, Behandlung, Rehabilitation, Eingliederung und Prophylaxe besser miteinander verzahnt werden. Dies wird die Aufgabe der neu zu schaffenden bezirklichen Gemeindepsychiatrischen Verbünde (GPV) sein.

Ein Psychiatriekoordinator wird die fallbezogene Arbeit im GPV koordinieren und die Verbindung zur Fachamts- und Senatsebene sicherstellen. Dort wird er zusammen mit den Koordinatoren der anderen Bezirke einem Expertenrat Psychiatrie angehören. Neben Vertretern von Angehörigen- und Betroffenenorganisationen sollen dabei auch Verantwortliche aus Polizei und Rechtsprechung beteiligt werden.

In den Stadtteilen wird eine Ausbreitung des oder der Dienste zur Behandlung schwer psychisch Erkrankter in ihrem Lebensumfeld angestrebt („Home Treatment“). Diese werden von multiprofessionellen und klinisch erfahrenen Teams erbracht. Die psychiatrische Klinik im UKE betreibt ein solches Modell schon seit vielen Jahren in Kooperation mit Vertragsärzten in mehreren Stadtteilen.

Neu wird eine Präventionsstelle zur besseren Betreuung und Begleitung von so genannten Risikofällen sein. Damit sind Menschen mit schweren psychischen Störungen gemeint, bei denen das Risiko strafrechtlicher Handlungen aufgrund ihrer Erkrankung und Vorgeschichte erhöht ist. Die Stelle soll zentral in der Sozialbehörde verortet werden. Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, einer Pflegefachkraft sowie Mitarbeitern in der Geschäftsstelle sollen ca. 100 bis 200 Risikopersonen betreuen.

Dadurch sollen „forensische Krankheitsverläufe“ und damit Straffälligkeiten durch die psychische Erkrankung verhindert werden, was auch „prä-forensische Prävention“ genannt wird.

Darüber hinaus soll die forensische Institutsambulanz, die zur Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll gehört, ausgebaut und dezentralisiert werden. Hier werden bereits straffällig gewordene, aber schuldunfähige Menschen langfristig behandelt und reintegriert.

Die Landesregierung wird für die erwähnten Bestandteile des neuen Psychiatrieplans Mittel in Höhe von 6,3 Mio. Euro ausgeben. Eingeplant werden weitere 5,8 Mio. Euro für die laufenden Kosten pro Jahr für Personal und Fortbildungen.

Weitere Informationen zum Hamburger Psychiatrieplan: Senatsdrucksache 22/17437 (7.1.2025)

Was ist der „Netzverbund Hamburg zur Komplexversorgung“?

Parallel zu den Planungsarbeiten im Amt für Gesundheit wurde in der KV Hamburg ein neuer Behandlungsverbund aufgebaut. Diesem „Netzverbund Hamburg zur Komplexversorgung psychisch schwer Erkrankter“ gehören Psychiater und Psychotherapeuten als Mitglieder an. Die Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll und Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrischen Fachpflegekräfte nehmen als Kooperationspartner im Verbund teil. Das Managementportal IVP aus Hamburg koordiniert den Verbund und hat eine Internet-Plattform für ihn erstellt.

Der Netzverbund ist Teil der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Er wird durch eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses ermöglicht und definiert. Ziel ist eine Verbesserung der Versorgung psychisch erkrankter Versicherter.
Entsprechende Verbünde für Kinder und Jugendliche sind inzwischen ebenfalls vorgesehen.

Für die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten bietet der Verbund u.a. durch die Plattform eine leichtere Kommunikation untereinander und mit den übrigen Leistungsanbietern, nämlich den Sozio- und Ergotherapeuten und Fachkrankenpflege. Die Vergütung wurde durch neue Leistungspositionen im EBM-Kapitel 35 verbessert. Neu ist ebenfalls, dass ein Teil der Vergütung fall- und leistungsbezogen von den ärztlichen Praxen an die Kooperationspartner weiterzureichen sind. Dank des Portals IVP hat sich das inzwischen gut eingespielt.

Informationen zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexbehandlung auf der Website der KV
Hier können sich interessierte Ärzt: innen und Psychotherapeut:innen melden, auch um weitere Informaionen einzuholen: Koordinationsstelle des Netzverbunds: IVPNetworks, E-Mail: hamburg@ksvpsych.de, Tel: 040 / 607 722 277 (Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr)

Was haben „Netzverbund Hamburg zur Komplexversorgung“ der KV und „Gemeindepsychiatrischer Verbund“ gemeinsam und wie lässt sich eine Kooperation gestalten?

Die beiden Verbünde gehören zu unterschiedlichen Rechtsbereichen, nämlich der KV-Verbund zum SGB V und der GPV zum SGB IX. In beiden Verbünden geht es aber um die Behandlung und Betreuung von Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf. Damit ist gemeint, dass die Patienten einen komplexen Behandlungsplan benötigen. Darin werden neben der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung weitere Therapiemaßnahmen vorgesehen.

Bei den prä- und postforensischen Patienten (s.o.) sind Behandlung und Führung besonders schwierig und personalintensiv. Gleichzeitig ist deren weitere Betreuung nach der Haftentlassung oder dem Ende einer Maßregel besonders dringlich. Das haben uns Tötungsdelikte in den den letzten Monaten schmerzhaft gezeigt, die von fanatischen oder unbehandelten psychisch kranken Tätern ausgeübt wurden.

Ob und welche Rolle Vertragsärzte und -psychotherapeuten dabei spielen können, wird sich zeigen müssen. In dieser Patientengruppe sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen notwendig.
Für die Kooperation von Vertragsärzten mit Leistungserbringern im gemeindepsychiatrischen Verbund spricht vieles. Allerdings wird vorher die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht eingeholt werden müssen. Bei akuten Risikofällen muss u.U. eine rechtliche Abwägung erfolgen. Es könnte sinnvoll sein, vorher die Expertise eines Ethikrats einzufordern.
Die Kooperation mit dem GPV wird in der Praxis sicher auf einzelne Fälle bezogen bleiben. In der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zur Komplexversorgung wurde eine solche Zusammenarbeit allerdings bereits mit eingeschlossen.

DR. MED. GUNTRAM HINZ
Neuro­loge und Psychiater sowie Ham­burger Landesvorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN)