KV Hamburg schließt Notfallpraxis am Marienkrankenhaus
Modell des Integrierten Notfallzentrums funktioniert grundsätzlich – doch die Inanspruchnahme der Praxis ist zu gering
Die KV Hamburg stellt ihr bereitschaftsdienstliches Engagement im Integrierten Notfallzentrum (INZ) am Katholischen Marienkrankenhaus ein. Dies hat die Vertreterversammlung der KV Hamburg einstimmig beschlossen. Die Notfallpraxis der KV Hamburg schließt mit Ablauf des 30. Juni 2024.
"Es tut uns leid, dass wir den Standort aufgeben“, sagt Dr. Björn Parey, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Vorsitzender des Notdienstausschusses der KV Hamburg. „Unser Bereitschaftsdienstangebot am Marienkrankenhaus, wo wir seit 2022 gemeinsam mit dem Marienkrankenhaus ein INZ betreiben, ist leider nicht in dem Maße von der Bevölkerung angenommen worden, wie wir es uns gewünscht hätten."
Tagsüber wurden im Durchschnitt nur zwei bis drei Patienten pro Stunde vorstellig, nachts noch nicht mal einer. "Das ist eindeutig zu wenig", so Parey.
Die Praxis sei höchst defizitär, sagte Caroline Roos, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg. „Daher lässt sich der enorme organisatorische und finanzielle Aufwand, der zu einem Großteil von den niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten und den Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten getragen wird, nicht mehr rechtfertigen.“
Grundsätzlich funktioniere das Modell INZ allerdings, betonte Roos. Die Erfahrungen, die in den vergangenen knapp zwei Jahren im INZ als Modellprojekt gewonnen werden konnten, hätten gezeigt, dass durch die medizinische Ersteinschätzung mit dem Medizinprodukt SmED Kontakt plus am gemeinsamen Tresen ein größerer prozentualer Anteil an Patientinnen und Patienten in die ambulante Versorgung gesteuert werden konnte, als wenn das Krankenhaus allein entscheidet, ob ein Patient ambulant oder stationär behandelt wird.
"Insofern freuen wir uns", so Roos, "dass wir in der guten Zusammenarbeit mit dem Marienkrankenhaus möglichweise eine Blaupause für eine künftige Notfallgesetzgebung des Bundesgesundheitsministeriums schaffen konnten.“